Reisen in Coronazeiten
22.09.2020In Zeiten der Corona-Pandemie zu verreisen, erfordert eine gewisse Umstellung. Informieren Sie sich daher im Voraus über die Bestimmungen Ihres Reiselandes und Ihre Abdeckung im Falle von dringender medizinischer Pflege.
Folgendes sollten Sie bei Ihrer Reise beachten:
Informieren Sie sich über die offiziellen Reisebestimmungen Ihres Ziellandes
Die Situation in den verschiedenen Ländern kann bezüglich der Risiken und Maßnahmen aufgrund der Pandemie sehr unterschiedlich sein und kann sich jederzeit ändern. Daher sollten Sie sich vor Reisebeginn ausführlich über die Hinweise Ihres Urlaubslandes informieren. Auf der Webseite des Föderalen Öffentlichen Diensts (FÖD) Auswärtige Angelegenheiten (siehe nützliche Links) finden Sie die aktuellen Empfehlungen pro Land.
Wenn Sie in nächster Zeit verreisen, ist es ratsam, Ihre Reise beim FÖD Auswärtige Angelegenheiten auf der Seite travellersonline zu registrieren. Im Falle einer Notsituation während Ihrer Reise stehen dann sowohl dem FÖD als auch den Botschaften und Konsulaten im Ausland sofort Ihre Kontaktdaten zur Verfügung. Auf diese Weise können diese sich schnell mit Ihnen in Verbindung setzen, um weitere Informationen über die Situation zu erfahren oder Ihnen gegebenenfalls Hilfe zu leisten.
Abdeckung durch die Krankenkasse bei dringender medizinischer Pflege im Urlaubsland
Seit dem 25. September 2020 sind Urlaubsreisen in Länder der roten Zone nicht mehr verboten (es wird dennoch dringend davon abgeraten). Das bedeutet, dass die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. sowie unsere Zusatzdeckung „Dringende Pflege im Ausland“ ab diesem Datum aufkommen, falls Sie dringende medizinische Pflege benötigen (bzw. benötigt haben).
Informieren Sie sich bei uns
Detaillierte Auskunft über Ihre Abdeckung bei dringender medizinischer Pflege im Ausland erhalten Sie in unseren Kontaktstellen. Gut übersichtliche Informationen stellen wir auch auf unserer Webseite zur Verfügung sowie in unserer Broschüre „Gut versichert auf Reisen“.
Beantragen Sie vor Ihrer Reise die notwendigen Dokumente, wie die EHIC-Karte oder – für bestimmte Länder außerhalb der EU – den besonderen Auslandschein. Sind Sie im Online Büro registriert, so können Sie diese auch auf diesem Wege beantragen.