Restaurative Zahnmedizin für Krebspatienten


Für manche Krebspatienten belaufen sich die Kosten für einen Wiederaufbau ihrer Zähne auf mehrere tausend Euro. Glücklicherweise gehört diese Situation bald der Vergangenheit an, denn teure Behandlungen wie Implantate, Brücken oder Kronen werden für diese Personen in Zukunft vollständig durch die gesetzliche Krankenkasse zurückerstattet.


Ein finanzieller Alptraum

Für einige Krebspatienten stellen restaurative Zahnbehandlungen ein echtes finanzielles Problem dar. Besonders betroffen sind beispielsweise Krebspatienten mit einem Kopf- oder Halstumor, deren Unter- oder Oberkiefer während eines chirurgischen Eingriffes stark beschädigt wurde. In solchen Fällen kann sich die Zahnbehandlung schnell auf mehrere tausend Euro belaufen.

Doppelter Schutz

Die neue Regelung bietet den Patienten einen zweifachen Schutz:

  • Sie können mit einer vollständigen Erstattung ihrer restaurativen Zahnbehandlung rechnen.
  • Sie müssen die Zahnarztkosten nicht vorstrecken. Der Zahnarzt wird direkt über Drittzahler-System entlohnt.

Zahnärzte müssen die gesetzlichen Tarife einhalten. Den Patienten dürfen somit keine zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt werden.