Medikamente: Gültigkeit auf 3 Monate begrenzt


Bisher konnte ein Apotheker ein verschriebenes Medikament ohne zeitliche Begrenzung aushändigen. Die Erstattung durch die Krankenkasse jedoch ist nur bis zu 3 Monaten nach dem Verordnungsdatum möglich. Das kann für Verwirrung sorgen. Daher wurde die Regelung seit dem 1. November 2019 geändert.


Angepasste Gültigkeitsdauer

Apotheker dürfen verordnete Medikamente nur noch innerhalb von 3 Monaten aushändigen. Um ein Medikament sowie die Erstattung zu erhalten, müssen Sie das Medikament daher innerhalb von 3 Monaten nach dem Verschreibungsdatum in der Apotheke abholen.

logo

Beispiel

Ihr Hausarzt verschreibt Ihnen am 10. November 2019 ein Medikament. Sie müssen es also bis spätestens 9. Februar 2020 abholen, um das Arzneimittel sowie die Erstattung der Krankenkasse zu erhalten.

logo

Ausnahme

Vermerkt der Arzt auf seiner Verordnung eine kürzere oder längere Gültigkeitsdauer, so gilt dies sowohl für die Aushändigung in der Apotheke als auch für die Erstattung der Krankenkasse.

Bessere Qualität der medizinischen Versorgung

Diese Änderung soll nicht nur mehr Klarheit verschaffen sondern auch die Qualität der Gesundheitspflege verbessern. Meist verschreibt der Arzt Medikamente, die den derzeitigen Gesundheitszustand des Patienten berücksichtigen. Die verschriebenen Medikamente sollten daher auch in einem bestimmten Zeitraum eingenommen werden.

 

Je nach Gesundheitsproblem, kann Ihr Arzt ein kürzeres oder längeres Gültigkeitsdatum wählen. Wenn es sich beispielsweise um ein Antibiotikum handelt, das Sie schnell einnehmen müssen, kann er die Gültigkeitsdauer auf 1 bis 2 Wochen begrenzen. Die wirkungsvolle Einnahme von Medikamenten kann somit nun besser reguliert werden.

 

Die neue Regelung steht auch im Zusammenhang mit der Umstellung auf das System der „elektronischen Verschreibung“ von Medikamenten, die ab dem 1. Januar 2020 verpflichtend sein wird.