Seit dem 1. Juli 2022 können Sie Ihre Behandlungen stets elektronisch bezahlen


Ob beim Arzt, beim Kinesitherapeuten, im Krankenhaus, im Alten- und Pflegeheim oder bei einem Hausbesuch: Seit dem 1. Juli 2022 können Sie Ihre Behandlungen elektronisch bezahlen, wenn Sie dies wünschen.


Seit diesem Monat sind alle Unternehmen dazu verpflichtet, ihren Kunden mindestens ein elektronisches Zahlungssystem zur Verfügung zu stellen. Diese Regel gilt auch für die Pflegeleistenden. Diese müssen ihren Patienten von nun an ebenfalls eine elektronische Zahlungsmöglichkeit anbieten.

Welche Pflegeleistenden sind betroffen und in welchen Situationen?

Der sehr weit ausgelegte Begriff „Unternehmen“ umfasst sowohl die freien als auch die intellektuellen Berufe, d.h. auch alle Pflegeleistenden und Pflegeeinrichtungen.

 

Die Bestimmung gilt unabhängig davon, wo Sie behandelt werden und ob diese Behandlung von der Krankenkasse erstattet wird oder nicht.

Welches elektronische Zahlungssystem wird Ihr Pflegeleistender Ihnen zur Verfügung stellen?

Ihr Pflegeleistender kann, abhängig von seiner Situation, von den Besonderheiten seiner Patienten und den technologischen Entwicklungen, frei entscheiden, auf welches System er zurückgreift.

 

Genutzt werden können alle verfügbaren Zahlungssysteme:

  • stationärer oder mobiler Kartenterminal;
  • kontaktlose Zahlungsapps für Tablet, Smartphone oder Smartwatches;
  • Banküberweisung;
  • usw.

Ganz gleich, welches System Ihr Pflegeleistender gewählt hat, er wird Ihnen für die Nutzung des elektronischen Zahlungssystems keine zusätzlichen Kosten berechnen.

 

Guthaben von Mahlzeitschecks, Ökoschecks oder Konsumschecks können nicht für die Zahlung genutzt werden. Zwar werden diese gleichfalls mittels einer elektronischen Karte abgerufen, jedoch handelt es sich nicht um ein für alle Bürger frei zugängliches Zahlungsmittel.

Können Sie weiterhin mit Bargeld bezahlen?

Selbstverständlich! Die elektronische Zahlung dient lediglich als Ergänzung zur Bargeldzahlung und ersetzt diese nicht. Sie haben nach wie vor die Möglichkeit, bar zu bezahlen. Die Zahlung mit Bargeld darf Ihnen nicht verweigert werden.

 

Zur Erinnerung: Seit 2019 wird in Belgien das System der Rundung des Gesamtbetrags angewendet. Dieses findet auch hier Anwendung.