Stoma-Material: flexiblere Erstattung


Etwa 25.000 Belgier benötigen täglich Stoma-Material. Seit dem 1. April 2021 wurde die Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung geändert, um besser auf die Bedürfnisse der einzelnen Patienten einzugehen.


Was ist ein Stoma?

Ein Stoma ist ein künstlicher Darmausgang, d.h. eine operativ angelegte Öffnung im Bauchraum, die den Abtransport von Stuhl oder Urin ermöglicht, wenn dies auf natürliche Weise nicht mehr möglich ist. Häufig wird ein solcher Ausgang nach der Behandlung von Dickdarm- oder Enddarmkrebs angelegt. Der Patient benötigt nach dem Eingriff sogenannte Stomabeutel und anderes Pflegematerial.

Bisher unflexibles System

Vorher konnte der Patient dreimonatlich ein Stomapaket mit einer bestimmten Anzahl an Beuteln und anderem Material erhalten. Doch jeder Patient ist in einer anderen Situation und hat spezifische Materialbedürfnisse. Manche Patienten erhielten daher mehr Material als benötigt, während für andere Patienten mit außergewöhnlichen Problemen (Strahlentherapie, Chemotherapie usw.) der Vorrat unzureichend war.

Der Patient kann künftig wählen

Daher wurde das System der Rückerstattung von Stoma-Material flexibler gestaltet und der individuellen Situation des Patienten angepasst. Dieser kann ab sofort das von ihm benötigte Material selbst auswählen, in Bezug auf Kriterien wie Dichte, Komfort, Diskretion, Benutzerfreundlichkeit usw.

 

Auch einige neue Produkte werden erstattet: Beispielsweise stehen bald ein konvexer Hautschutz (nach innen gewölbt) und ein konkaver Hautschutz (nach außen gewölbt) zur Verfügung. Manuelle und automatische Pumpen zur Darmspülung werden ebenfalls zur Liste erstattungsfähiger Materialien hinzugefügt.

Ein virtuelles Budget

Im neuen System wird der Patient über ein virtuelles Budget verfügen (vergleichbar mit einem Telefonguthaben), mit dem er unter allen erstattungsfähigen Produkten das für ihn benötigte Material und die benötigte Menge auswählen und kaufen kann. Der Patient kann somit sein Budget selbst verwalten. Ihr Apotheker bzw. Bandagist bestellt das Material für Sie.

 

Um Zugang zum neuen System zu erhalten, benötigen Sie eine neue Verschreibung Ihres behandelnden Arztes. Die Höhe des Budgets wird ebenfalls von Ihrem Arzt festgelegt und variiert je nach Art des Stomas (Colo/Ileo/Urostomie). Ändert sich Ihre Situation, so kann die Höhe der Intervention anhand einer neuen ärztlichen Verschreibung angepasst werden.

 

Besonderes Augenmerk wird auf die Lernphase (die ersten 3 Monate der Nutzung nach jedem chirurgischen Eingriff)  gelegt. In dieser Phase steht den Patienten ein etwas größeres Budget zur Verfügung. Für Patienten mit spezifischen Bedürfnissen wird ebenfalls eine höhere Erstattung vorgesehen.

 

Die Auszahlung erfolgt dreimonatlich, zu Beginn jedes Quartals. Sie sind nicht verpflichtet, das gesamte Budget aufzubrauchen. Sie können jedoch nicht den Teil des nicht benutzten Budgets eines Quartals auf das nächste Quartal übertragen.

Patientenheft

Das neue System sieht vor, dass ein Patientenheft bei Ihren Pflegeleistenden hinterlegt ist. Dieses enthält:

  • Kopien Ihrer Verschreibungen
  • Die Lieferscheine für Ihr Stoma-Material
  • Notizen bezüglich der Kontakte, die Sie mit Ihrem Bandagisten/Apotheker haben

Unter welchen Bedingungen beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung an den Kosten?

Die gesetzliche Krankenversicherung sieht eine Erstattung vor, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie leiden unter einem oder mehreren dieser spezifischen medizinischen Probleme:
  1. Sie haben ein Stoma (Kolo-, Ileo-, Uro-, Cysto- oder Nephrostoma).
  2. Sie leiden an mindestens einer offenen Fistel des Darmtraktes oder der Harnwege.
  3. Sie leiden an Harninkontinenz.
  • Sie haben von Ihrem Arzt eine Verschreibung erhalten, um Ihr Stoma- oder Inkontinenzmaterial erhalten zu können. Für die Erneuerung des Materials ist dann keine ärztliche Verschreibung mehr nötig.
  • Sie haben das Material bei einem anerkannten Bandagisten gekauft.
  • Ihr Inkontinenz- oder Stoma-Material steht auf der Liste der erstattungsfähigen Materialien. Je nach von Ihnen gewähltem Material kann es sein, dass Sie einen Zuschlag zu Ihren Lasten haben.

Um die Erstattung zu erhalten, sind folgenden Schritte erforderlich:

  1. Sie konsultieren Ihren Arzt.
  2. Ihr Arzt stellt Ihnen eine Verschreibung für Stoma- und/oder Inkontinenzmaterial aus.
  3. Sie wenden sich an einen anerkannten Bandagisten. Dieser Bandagist hilft Ihnen bei der Auswahl des richtigen Materials, händigt Ihnen Ihr Stoma- und/oder Inkontinenzmaterial persönlich aus sowie eine Lieferbescheinigung.
  4. Normalerweise erfolgt die Zahlung über das Drittzahlersystem, d.h. der Bandagist rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.

Zusätzliche Erstattung der Freien Krankenkasse

Durch unsere Zusätzlichen Dienste übernehmen wir 50 % der Nebenkosten für Stoma-Material, das nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet wurde, bis zu 500,00 € pro Jahr. Dazu gehören bspw. Beckengürtel oder auch Reinigungs- und Pflegeprodukte.

 

Diese zusätzliche Erstattung gilt speziell für den Ankauf von Material außerhalb eines Krankenhausaufenthaltes. Das Material muss in einer Apotheke oder bei einem anerkannten Bandagisten erworben werden.