Überweisung an den Facharzt


Überweist Ihr Hausarzt Sie an einen Facharzt, wird Ihr Eigenanteil für die erste Konsultation bei diesem Mediziner um 5 € verringert, für Versicherte mit Anrecht auf den Vorzugstarif (die ohnehin weniger zahlen) um 2 €. Der Hausarzt stellt Ihnen für die Überweisung ein spezifisches Dokument aus.


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Der geringere Eigenanteil gilt nur einmal jährlich pro Fachgebiet. Sie müssen zudem über eine Globale Medizinische Akte verfügen. Allerdings kann die Überweisung auch von einem anderen Allgemeinmediziner ausgestellt werden, es muss nicht Ihr Hausarzt sein, der sie zu einem Facharzt überweist.

Für die Überweisung zu folgenden Fachgebieten können Sie eine Reduktion des Eigenanteils erhalten:

  • Augenheilkunde
  • Dermato-Venerologie
  • Endokrinologie
  • Gastroenterologie
  • Geriatrie
  • Gynäkologie und Obstetrik
  • Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
  • Innere Medizin
  • Kardiologe
  • Neurologie
  • Neuropsychiatrie
  • Pädiatrie
  • Pneumologie
  • Psychiatrie
  • Stomatologie
  • Rheumatologie
  • Urologie

Neuerung: Anwendung des Drittzahlersystems

Seit dem 1. Januar 2021 gilt der reduzierte Eigenanteil ebenfalls bei Anwendung des Drittzahlersystems.

 

Rechnet der Facharzt nicht über das Drittzahlersystem ab, zahlt die Krankenkasse Ihnen im Nachhinein die erhöhte Rückerstattung