Überweisung an den Facharzt
21.01.2021Überweist Ihr Hausarzt Sie an einen Facharzt, wird Ihr Eigenanteil für die erste Konsultation bei diesem Mediziner um 5 € verringert, für Versicherte mit Anrecht auf den Vorzugstarif (die ohnehin weniger zahlen) um 2 €. Der Hausarzt stellt Ihnen für die Überweisung ein spezifisches Dokument aus.
Der geringere Eigenanteil gilt nur einmal jährlich pro Fachgebiet. Sie müssen zudem über eine Globale Medizinische AkteAkte, die durch den Hausarzt verwaltet und gesammelt wird. Sie bringt dem Patienten einige Vorteile: der Hausarzt erstellt eine einzige Akte, worin sämtliche medizinische Angaben enthalten sind: Impfungen, Resultate von Blutanalysen usw. Ziel ist eine bessere Verfolgung des gesundheitlichen Zustandes des Patienten und das Vermeiden unnötiger Untersuchungen. verfügen. Allerdings kann die Überweisung auch von einem anderen Allgemeinmediziner ausgestellt werden, es muss nicht Ihr Hausarzt sein, der sie zu einem Facharzt überweist.
Für die Überweisung zu folgenden Fachgebieten können Sie eine Reduktion des Eigenanteils erhalten:
- Augenheilkunde
- Dermato-Venerologie
- Endokrinologie
- Gastroenterologie
- Geriatrie
- Gynäkologie und Obstetrik
- Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
- Innere Medizin
- Kardiologe
- Neurologie
- Neuropsychiatrie
- Pädiatrie
- Pneumologie
- Psychiatrie
- Stomatologie
- Rheumatologie
- Urologie
Neuerung: Anwendung des Drittzahlersystems
Seit dem 1. Januar 2021 gilt der reduzierte Eigenanteil ebenfalls bei Anwendung des Drittzahlersystems.
Rechnet der Facharzt nicht über das DrittzahlersystemSystem, durch das ein Pflegeleistender (Arzt, Pflegerin usw.) oder Krankenhaus der Krankenkasse die Kosten direkt in Rechnung stellt. So muss der Patient die Arzthonorare und Krankenhauskosten nicht mehr vollständig vorstrecken, sondern zahlt nur seinen Eigenanteil und eventuelle Honorarzuschläge, d.h. die Kosten die er ohnehin tragen muss. ab, zahlt die Krankenkasse Ihnen im Nachhinein die erhöhte Rückerstattung.