Ukraine-Flüchtlinge: Eintragung in eine belgische Krankenkasse


Ukrainer, die Zuflucht in Belgien suchen, werden durch die gesetzliche Krankenversicherung geschützt. Im Rahmen des europäischen Status für vorübergehenden Schutz wurde entschieden, den Kriegsflüchtlingen einen vereinfachten Zugang zur Gesundheitspflege zu ermöglichen.


Anschluss bei einer Krankenkasse

Für die Anmeldung bei der Krankenkasse muss lediglich eine Registrierungsbescheinigung der belgischen Behörden oder eine Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz eingereicht werden. Die Eintragung erfolgt unter dem Versicherungsstatut „Einwohner“ und wird vorerst bis zum 31. Dezember 2023 gewährt.

Die Pflegeleistenden (Ärzte usw.) können ihre Kostenabrechnung direkt an die Krankenkasse senden. Falls Flüchtlinge in den ersten Tagen ihrer Ankunft ärztlich behandelt werden, sind sie womöglich noch nicht bei der Krankenkasse angemeldet; in diesem Falle sind die Ärzte gebeten, mit dem Einreichen ihrer Kostenabrechnung einige Tage zu warten, bis der ukrainische Patient bei einer Krankenkasse angemeldet ist.

Nachdem der Anschluss erfolgt ist, können vorher stattgefundene Pflegeleistungen rückwirkend von der Krankenkasse erstattet werden.

Anspruch auf den Vorzugstarif

Weil die ukrainischen Flüchtlinge bei ihrer Ankunft kein Einkommen beziehen, haben sie Anrecht auf die erhöhte Erstattung, den sogenannten Vorzugstarif.

Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, können natürlich als Arbeitnehmer bei der Krankenkasse eingetragen werden, haben dann Anrecht auf Gesundheitspflege und Krankengeld, wie alle regulären Arbeitnehmer.

Sie möchten helfen?

Unter info-ukraine.be/de finden Sie Infos und Tipps, wie Sie den Flüchtlingen helfen können.