Unsere Zusätzlichen Dienste: Änderungen und Neuerungen
06.01.2023Durch unsere Zusätzlichen Dienste - dem Plus der Freien - möchten wir einen Mehrwert für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden erreichen.
Osteopathie, Chiropraktik und Akupunktur
Bisher wurden die Erstattungen dieser 3 Behandlungsmethoden miteinander kumuliert und auf insgesamt 8 Sitzungen pro Jahr begrenzt. Seit Januar 2023 sehen wir für jede einzelne dieser Therapien eine Kostenübernahme von 20 € pro Sitzung vor, begrenzt auf 8 Sitzungen pro Jahr pro Behandlungsmethode.
Podologische Einlagen
Die Kostenübernahme wird ausgedehnt: seit diesem Jahr erstatten wir Einlagen, die von einem Posturologen oder von einem Podologen geliefert werden mit 20 € pro Einlage, begrenzt auf 2 Einlagen, alle 2 Jahre.
Orthesen
Für Orthesen, die zur Behebung von Fehlstellungen an Zehen und Füßen dienen, sehen wir eine neue Erstattung vor. Wir übernehmen 50 % der Kosten, bis zu 80 € pro Orthese, alle 2 Jahre.
Optometrisches Visualtraining
Optometrisches Visualtraining wird durch einen spezialisierten Funktional-Optometristen durchgeführt. Die Regeln unserer Zusätzlichen Dienste sehen nun vor, dass die Behandlung auch erstattet wird, wenn sie durch einen Orthoptisten erfolgt. Wir erstatten 30 € pro Sitzung, bis zu
12 Sitzungen pro Jahr.
Ernährungsberatung
Seit Januar 2023 beträgt unsere Erstattung für Ernährungsberatung 15 € für jede Einzelsitzung, unabhängig von der Behandlungsdauer und der Anzahl Sitzungen pro Jahr.
Psychologie
Für Behandlungen durch selbstständige Therapeuten sehen wir eine Erstattung vor in Höhe von 20 € für die ersten 8 Sitzungen, danach beläuft sie sich auf 15 € für jede weitere Sitzung. Seit Januar 2023 gilt die Erstattung auch für Behandlungen bei Therapeuten, die im Besitz eines Europäischen Zertifikats für Psychotherapie (ECP) sind.
Babyschwimmen oder Babymassage
Für Babyschwimmen oder Babymassage sehen wir für die ersten beiden Lebensjahre des Kindes eine Kostenübernahme von 50 € pro Jahr vor.
Logopädie und Ergotherapie
Für Ergotherapie sowie für logopädische Behandlungen, die nicht durch die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. übernommen werden, erstatten wir seit diesem Jahr 15 € statt 12 € pro Sitzung.
Hausnotrufgerät
Für die Leihgebühren eines Hausnotrufgerätes sehen wir nun eine Erstattung von 7,50 € pro Monat vor, zuvor waren dies 5 €. Im Rahmen der besonderen Erstattung unserer Krankenkasse für Schwerpflegebedürftige erstatten wir die Kosten vollständig.
Gleitsichtbrillen
Erwachsene können alle 4 Jahre eine Erstattung von 125 € erhalten (bzw. 175 € ab einer DioptrieMaßeinheit der Brechkraft, dieser Begriff wird größtenteils in der Augenoptik eingesetzt. Eine Dioptrie ist die Brechkraft einer Linse mit 1m Brennweite (1 dpt = 1m). von > ± 4). Für Gleitsichtbrillen wurde diese nun auf 175 € festgelegt, unabhängig von der Dioptrie.
Gesundheits-Apps
Gesundheits-Apps können dabei helfen, gesund zu werden bzw. zu bleiben oder auch den Verlauf bestimmter chronischer Krankheiten zu überwachen.
Für Apps, die auf der Plattform mHealthBelgium aufgelistet sind und durch einen Arzt verordnet wurden, sehen wir eine Erstattung von 20 € vor.
Aphasie-App
Patienten mit einer Aphasie können unterstützend die Aphasie-App nutzen, um auch zu Hause eigenständig zu üben und so die Therapieeffizienz zu verbessern. Da diese App mit hohen Kosten verbunden ist, sehen wir eine besondere Erstattung vor in Höhe von 75 %, während der ersten 3 Monate – bis zu 400 €. Diese Erstattung kann anschließend ein weiteres Mal für weitere 3 Monate in Anspruch genommen werden.
Gehörschutz
In manchen Fällen ist ein Gehörschutz auf Maß sinnvoll. Insofern dieser durch einen Akustiker angefertigt wird, sehen wir eine Kostenerstattung von 30 € vor, alle 5 Jahre.
Schwerpflegebedürftige
Schwerpflegebedürftige Mitglieder, die eine häusliche Krankenpflege der Kategorie A, B oder C erhalten, können eine besondere Erstattung bestimmter Nebenkosten in der häuslichen Pflege erhalten, so bspw. für Inkontinenzmaterial, Verbandsmaterial, Krankenmaterial und Medikamente. Seit Januar 2023 ist der monatliche Höchstbetrag auf 150 € statt 125 € festgelegt.
Stuhlinkontinenz
Für Personen, die infolge einer Darmerkrankung an Stuhlinkontinenz leiden, sehen wir eine Erstattung von 50 % der Kosten für Stoma-Material vor, bis zu 500 € pro Jahr.
Betreuung und Ferienaktivitäten
Für Personen mit einer Behinderung, die Ferienaufenthalte wahrnehmen, welche durch eine Organisation für Menschen mit Beeinträchtigungen organisiert werden, sehen wir eine Erstattung in Höhe von 12,50 € pro Tag vor.
Rettungs- und Krankentransport
- Fahrten mit dem Privatwagen
Im Falle der Behandlung bei einem Facharzt sehen wir eine Erstattung der Fahrtkosten mit dem Privatwagen vor, insofern es sich bei dem Weg zur Behandlung um eine weite Entfernung handelt (150 km Hin- und Rückweg). Die Kostenbeteiligung beträgt 0,15 € pro km, abzüglich einer Selbstbeteiligung von 10 €.
- Nicht dringender Krankentransport
Unsere Regeln für die Erstattung der Rettungstransporte bleiben unverändert. Für die nicht dringenden Krankentransporte durch anerkannte Dienste sehen wir eine vollständige Erstattung der Kosten vor, insofern der Kilometerpreis ab dem 11. km den Betrag von 2 € nicht übersteigt. Für die übrigen Dienste beträgt die Erstattung 75 % des Preises.
Erste-Hilfe-Kurse
Für Kurse, die vom Belgischen Roten Kreuz oder von der VoG „Retten macht Schule“ organisiert werden, erstatten wir die Teilnahmegebühren vollständig. Dieses Jahr ist der Kurs „Erste Hilfe Auffrischung“ der VoG „Retten macht Schule“ hinzugekommen.
Unterstützte Projekte
Achtsamkeit
Für eine vollständige Teilnahme an einem Achtsamkeitstraining, organisiert durch die Praxis Kompass, Medikos (Bütgenbach) oder Stany Paquet (Sankt Vith), sehen wir eine einmalige Erstattung von 100 € vor.
Bienenstockluft
Unter bestimmten Bedingungen erstatten wir eine Bienenstocklufttherapie, organisiert durch Erwin Veithen in Möderscheid mit 100 €.
Kältetherapie (KryoSana)
Bei bestimmten Erkrankungen sehen wir durch unsere Zusätzlichen Dienste eine Erstattung von 100 € für die Ganzkörperkältetherapie KryoSana vor.
Rückenschule
Für die Teilnahme an einer Rückschule, die von einem Kinsitherapeuten und/ oder einer speziell ausgebildeten Fachkraft organisiert wirdsehen wir eine Erstattung von 100 € vor.
Selbstbegegnung
Wir erstatten Ihnen 100 € für die Teilnahme an der intensiven Jahresgruppe der Selbstbegegnung.
Einen Überblick aller Erstattungen unserer Zusätzlichen Dienste finden Sie unter Verwandte Themen: „Das Plus der Freien“.
Alle Änderungen und Neuerungen gelten unter Vorbehalt der Genehmigung des AfK.