Verhütung: Besser Erstattung unter 25 Jahre


Seit dem 1. April 2020 erhalten Frauen unter 25 Jahre eine zusätzliche Erstattung für ihre Verhütungsmittel. Bisher war diese nur für Frauen unter 21 Jahre vorgesehen.


Was bedeutet „zusätzliche Erstattung“?

Es handelt sich hier in dem Fall um eine Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung speziell für junge Frauen, die die normale Erstattung für Frauen ergänzt (diese beträgt 20% der Kosten für bestimmte Verhütungsmittel, ungeachtet des Alters). Die zusätzliche Erstattung, die etwa 3 Euro pro Monat beträgt, bezieht sich nicht allein auf die Antibabypille, sondern auch auf andere Verhütungsmethoden wie Pflaster, Spiralen und Hormonimplantate. In den meisten Fällen wird dieser Betrag automatisch in der Apotheke, auf Vorzeigen des elektronischen Personalausweises, abgehalten.

Altersgrenze erhöht

Frauen unter 21 Jahren profitierten bereits seit einigen Jahren von der zusätzlichen Erstattung für die Kosten ihrer Verhütungsmittel. Nun wurde diese Altersgrenze auf 25 Jahre erhöht. Für die Rückerstattung der „Pille danach“ gibt es keine Altersgrenze mehr. Die Regelung tritt am 1. April 2020 in Kraft und soll dazu beitragen, ungewollte Schwangerschaften bei jungen Menschen zu verhindern.

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Erstattung durch unsere Zusätzlichen Dienste 

Da trotz dieser Erweiterung der Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung noch ein Kostenanteil zu Lasten der Frauen bleibt, sehen unsere Zusätzlichen Dienste weitere Erstattungen vor (siehe verwandte Themen).