Werden ärztliche Atteste für kurzzeitige Krankheit bald abgeschafft?


Obwohl wir manchmal selbst beurteilen können, inwieweit wir krank sind und uns ausruhen müssen, ist ein Besuch beim Hausarzt erforderlich, um unserem Arbeitgeber eine Krankmeldung vorzulegen. Was, wenn dies nicht mehr notwendig wäre?


Die Föderalregierung prüft derzeit, ob die Pflicht, bei kurzem krankheitsbedingtem Ausfall ein ärztliches Attest auf der Arbeit einzureichen, vielleicht abgeschafft werden kann.

 

Ärzte geben selber zu, dass Konsultationen bei kurzzeitigen Erkrankungen keinen Mehrwert haben und nur administrativen Zwecken dienen. Die Patienten wissen meist selbst, was sie tun müssen – nämlich sich auskurieren.

 

Die Abschaffung von Krankschreibungen für Kurzzeiterkrankungen würde den Hausärzten mehr Zeit geben, sich auf Patienten zu konzentrieren, die schwer oder langfristig krank sind. “Und dann sollte sich die Aufmerksamkeit aller Ärzte auf die Frage richten: Wie können wir sicherstellen, dass Menschen, die lange krank sind, trotzdem eine Chance auf Arbeit haben?”, so der Minister für Volksgesundheit, Frank Vandenbroucke.

 

Für den Arbeitgeber geht es dabei nicht nur um administrativen Aufwand, sondern auch darum, das Verantwortungsgefühl des Arbeitnehmers zu wecken. Es muss ein Weg gefunden werden, wie der Arbeitnehmer deutlich machen kann, dass er wirklich krank ist. Zum Beispiel durch persönlichen Kontakt mit dem Arbeitgeber.

 

Nach Ansicht von Lode Godderis, Professor für Arbeitsmedizin an der KU Leuven, wird sich der befürchtete Missbrauch in Grenzen halten: “Unternehmen, die das ärztliche Attest bereits von sich aus abgeschafft haben, stellen fest, dass die kurzzeitigen Abwesenheiten abnehmen.”