Werden Corona-Tests erstattet?
15.10.2020Es gibt unterschiedliche Arten zur Bestimmung einer Corona-Infektion. Aber wie funktionieren diese Tests? Wo werden sie durchgeführt? Und werden sie erstattet?
Derzeit existieren drei Arten von Corona-Nachweistests, die in Belgien von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, d.h. dass Sie dafür eine Erstattung unserer Krankenkasse erhalten:
- Der molekulare Test (PCR). Hierbei handelt es sich um eine Methode, die es ermöglicht, anhand von Proben aus der Nase oder dem Rachen eine Corona-Infektion festzustellen. Kosten: 46,81 €
- Der Antigen-Test. Dieser Test kann, wie auch der molekulare Test, durch Nasen- oder Rachenabstriche das Vorhandensein des Virus nachweisen. Kosten: 16,72 €
- Der serologische Test. Dieser Test sucht im Blut nach Antikörpern, die der Körper produziert hat, um das Virus zu bekämpfen. Werden solche Antikörper im Körper nachgewiesen, bedeutet dies, dass eine Infektion mit dem Coronavirus stattgefunden hat. Kosten: 9,60 €
Rückerstattung von Molekular- und Antigentests
Unter bestimmten Bedingungen werden diese Tests vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Sie müssen in einem anerkannten Labor ausgewertet und die anonymisierten Testergebnisse sofort an Sciensano weitergeleitet werden.
Zwischen dem 21. Oktober und 15. November werden die Molekulartests nicht mehr für Reiserückkehrer aus einer roten Zone und enge Kontakte ohne Covid-19-Symptome erstattet. Ziel dieser Maßnahme ist es, Personen mit Symptomen, EinwohnerVersicherungskategorie, zur Eintragung von Personen, die nicht im Rahmen einer der übrigen Versicherungskategorien in der belgischen Krankenversicherung eingetragen werden können. Voraussetzungen sind: In Belgien wohnhaft sein, im Bevölkerungsregister eingetragen sein und weder in Belgien, noch im Ausland eine andere Versicherungsmöglichkeit haben. von Pflegeeinrichtungen sowie Personen, deren notwendiger Krankenhausaufenthalt bevorsteht, prioritär zu testen.
Molekular- oder Antigentests werden erstattet, wenn die von Sciensano festgelegten Richtlinien eingehalten werden (siehe unten) und die betroffene Person über einen 16-stelligen Aktivierungskode zum Testen zugelassen wird oder über eine ärztliche Verschreibung verfügt. Gleiches gilt für Reiserückkehrer, die in ihrem Selbstbeurteilungsformular ein erhöhtes Infektionsrisiko aufweisen und daraufhin einen Aktivierungskode per SMS erhalten. Reiserückkehrer aus orangenen Zonen erhalten keine Erstattung.
Wenn der Antigentest positiv ist, darf kein Molekulartest mehr durchgeführt werden. Sollte der Antigentest allerdings negativ sein, muss noch ein Molekulartest gemacht werden.
Richtlinien laut Sciensano
Sciensano hat eine Prioritätenliste für das Testen durch Molekulartests festgelegt, um die Testkapazitäten besser kontrollieren zu können. Folgende Gruppen sollten sich testen lassen:
- Alle Personen, die aufgrund von Covid-19-Symptomen möglicherweise positiv sind (siehe „Definition eines möglichen Falls“). Pflegekräfte haben Priorität, ebenso die Bewohner und das Personal von Alten- und Pflegeheimen.
- Personen, die engen Kontakt mit einem Infizierten hatten (siehe „Definition eines engen Kontakts“)
Wenn die Testkapazitäten es zulassen:
- Personen, deren Krankenhausaufenthalt bevorsteht.
- Jeder neue Bewohner, der zum ersten Mal in eine Wohngemeinschaft (z.B. Pflegeheim, Behindertenheim, Jugendzentrum, Gefängnis, usw.) eintritt.
- Reiserückkehrer, die auf ihrem Selbstbeurteilungsformular angegeben haben, engen Kontakt zu einem Infizierten gehabt zu haben und die daraufhin einen Aktivierungskode erhalten.
Definition eines möglichen Falls
Als möglicher Covid-19-Fall gilt eine Person, die
- mindestens eines der folgenden akuten Hauptsymptome hat: Husten, Atemnot, Brustschmerzen, Geruchs- oder Geschmacksverlust;
- zwei oder mehr der folgenden leichteren Symptome hat: Fieber, Muskelschmerzen, Müdigkeit, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopfschmerzen, Appetitlosigkeit, Durchfall, akute Verwirrung, und dies ohne andere offensichtliche Ursache;
- eine Verschlimmerung der chronischen Atemwegssymptome feststellt (COPD, Asthma, chronischer Husten…), ohne andere offensichtliche Ursache.
Definition eines engen Kontakts
Das Ansteckungsrisiko wird als „hoch“ eingestuft und eine Person somit als enger Kontakt definiert, wenn folgendes zutrifft:
- die Kontaktzeit zu dem Infizierten hat mindestens 15 Minuten betragen in einem Abstand von weniger als 1,5 m, z.B. während eines Gesprächs, ohne dass eine der beiden Personen eine Maske (Nase und Mund bedeckend) trägt. Dazu gehören bspw. Lebensgefährten, Kinder, Personen, die in einer Wohngemeinschaft leben, Menschen, mit denen eine Mahlzeit geteilt wurde, und möglicherweise auch Nachbarn am Arbeitsplatz.
- Eine Person, die direkten körperlichen Kontakt zu einem Covid-19-Infizierten hatte.
- Eine Person, die direkten Kontakt mit Ausscheidungen oder Körperflüssigkeiten eines Covid-19-Patienten gehabt hat, z.B. beim Umarmen oder Mund-zu-Mund-Kontakt oder Kontakt mit Erbrochenem, Stuhl, Schleim usw.
- Eine Person, die durch den „Coronalert“-Antrag als enger Kontakt identifiziert wurde.
Erstattung von serologischen Tests
Bei einem serologischem Test wird durch den Nachweis von Antikörpern festgestellt, ob der Körper nach dem Kontakt mit dem Virus eine Immunreaktion entwickelt hat.
Auf der Grundlage des derzeitigen Wissensstandes lässt sich mit einem serologischen Test jedoch nicht feststellen, ob eine Person :
- Während der ersten Woche mit Symptomen infiziert ist;
- Eine symptomlose Form von Covid-19 hat;
- ·vor einer eventuellen zweiten Infektion geschützt ist und wie lange die Antikörper im Körper bleiben;
- ansteckend ist;
- sich in der infektiösen oder postinfektiösen Phase befindet.
In einigen Fällen kann der serologische Test eine Ergänzung zur molekularen Diagnose darstellen, jedoch ist er nicht als diagnostischer Test geeignet.
Aufgrund dieser Einschränkungen werden serologische Tests nur in folgenden Situationen erstattet:
- Bei hospitalisierten Patienten mit einer Auffälligkeit einer Covid-19-Infektion, jedoch einer Unstimmigkeit zwischen Molekulartest und CT-Scan, mindestens 7 Tage nach Auftreten der Symptome.
- Bei ambulanten oder stationären Patienten mit einer Auffälligkeit einer Covid-19-Infektion, wenn der Molekulartest negativ ausfiel oder nicht innerhalb von 7 Tagen nach Symptombeginn mittels des Molekulartests getestet werden konnte, mindestens 14 Tage nach Symptombeginn.
- Im Rahmen der Differentialdiagnose bei untypischer Erscheinung, mindestens 14 Tage nach Auftreten der Symptome.
- Im Rahmen des lokalen Risikomanagements, um den serologischen Status des Pflegepersonals zu untersuchen.
Erstattung unter folgenden Bedingungen
- Der Test muss von einem Arzt verordnet sein, auf der Verschreibung sind Grund und Zielgruppe vermerkt.
- Das Labor, das den Test durchführt, muss anerkannt sein und das vorgeschriebene Testmaterial verwenden.
- Die anonymen Ergebnisse müssen werden an Sciensano weitergeleitet werden.
- Die Leistung kann maximal 2 Mal pro Zeitraum von 6 Monaten erstattet werden.