Zusätzliche Dienste: Änderungen und Neuerungen ab 2024


Die „Zusätzlichen Dienste“ der Freien Krankenkasse sehen Erstattungen für Leistungen vor, die nicht oder nur teilweise durch den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt sind. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über Neuerungen und Änderungen seit dem 1. Januar 2024.


Brillengläser und Linsen
Unsere Erstattung für Brillen und Linsen für Mitglieder ab 18 Jahre beträgt nun in allen Fällen 175 €, alle 4 Jahre und unabhängig der Dioptrie. Bisher galt die Erstattung 175 € nur für Gleitsichtgläser. Die Erstattung erfolgt auf Vorlage der ärztlichen Verschreibung sowie der Optikerrechnung.

 

Endometriose
Frauen, die von Endometriose betroffen sind, können ab 2024 durch die Zusätzlichen Dienste eine Erstattung für die verordneten Medikamente erhalten. Um dies zu ermöglichen, dehnen wir die Erstattung, die bisher nur für Verhütungsmittel vorgesehen war, aus auf die Medikamente zur Behandlung von Endometriose.

 

Die betroffenen Personen können hierfür eine Erstattung bis zu 60 € pro Jahr erhalten, auf Vorlage der Bescheinigung BVAC der Apotheke.

 

Familien- und Haushaltshilfe
Für Familien- und Haushaltshilfen, die durch einen Familienhilfsdienst oder durch ein ÖSHZ geleistet werden, erstatten wir im Falle von Schwerpflegebedürftigen 5 € pro Arbeitsstunde, für alle übrigen Versicherten beträgt die Erstattung 2 € pro Arbeitsstunde.

 

Genesungsaufenthalt
Bei der Erstattung von Genesungsaufenthalten in Pflegehäusern unterschieden wir ab 2024 zwischen verschiedenen Kriterien:

  • nach einem stationären Krankenhausaufenthalt, einem chirurgischen Eingriff oder einer Behandlung durch Strahlen- oder Chemotherapie beträgt die Kostenbeteiligung 50 € pro Tag.
  • Für alle übrigen Erkrankungen, für die der Arzt eine gewisse Pflegenotwendigkeit bescheinigt, beträgt die Kostenbeteiligung unverändert 35 € pro Tag.

Die Erstattung ist begrenzt auf 28 Tage pro Jahr. Die Kosten einer betreuenden Begleitperson werden in beiden Fällen bis zu 15 € pro Tag erstattet.

 

Hausnotrufgerät
Für die Leihgebühr eines Hausnotrufgeräts wird unsere Erstattung erhöht. Für Schwerpflegebedürftige erstatten wir (nach Beteiligung der Gemeinden und der ÖSHZ) die Kosten vollständig, für andere Personen beträgt die Erstattung 10 € pro Monat.

 

Hippotherapie

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre mit einer Beeinträchtigung (körperliche Beeinträchtigung, Dyspraxie, Entwicklungsstörung, Autismus, ADS oder ADHS) übernehmen wir eine Erstattung in Höhe von 15 € pro reittherapeutische oder pädagogische Einzelstunde, bis zu 20 Einheiten pro Jahr.

 

Neurodermitis und Psoriasis (Schuppenflechte)
Im Falle von Neurodermitis oder Psoriasis werden oft Pflegeprodukte benötigt zur Regeneration der Haut oder andere Mittel zur Linderung des Juckreizes (z.B. besondere Bettwäsche, Kleidung). Für betroffene Kinder und Jugendliche sehen wir eine pauschale Erstattung dieser Kosten in Höhe von 100 € pro Jahr vor. Die bisherige Altersgrenze von 12 Jahren wird ab dem 1. Januar 2024 auf 18 Jahre angehoben.

 

Nicht dringender Krankentransport
Für nicht dringende Transporte per Krankenwagen erstatten wir ab dem 1. Januar 2024 in allen Fällen 80 % des Rechnungsbetrags.

 

Organisierte Fahrdienste
Für Krankentransporte, die durch einen organisierten Fahrdienst (Stundenblume, Tele-Service, SOS Medical Meuse) ausgeübt werden, erhöhen wir die Erstattung auf 0,15 € pro Kilometer, bis zu 50 % des Rechnungsbetrags.

 

Podologische Einlagen
Die Erstattung für podologische Einlagen beträgt fortan 50 € (25 € pro Einlage), erstattbar alle 2 Jahre.

 

Psychologie
Für psychologische Behandlungen sehen wir eine Erstattung vor in Höhe von 20 € für die ersten 20 Sitzungen. Unverändert gilt die bisherige Erstattung in Höhe von 15 € für alle weiteren Sitzungen, ungeachtet der Anzahl. Die Behandlungen müssen durch einen selbstständigen Therapeuten erfolgen, anerkannt von der belgischen Psychologenkommission, Lizenz in Psychologie oder Europäisches Zertifikat für Psychotherapie.

 

Psychomotorik
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre beträgt die Erstattung fortan 15 € pro Einzelsitzung bei einem selbstständigen Therapeuten für Psychomotorik. Die Erstattung gilt nicht für Gruppenkurse und Behandlungen in einer Rehabilitationseinrichtung oder in einer anderen Institution.

 

Wundpflegematerial
Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus oder der Tagesklinik fallen im Rahmen der häuslichen Pflege oft Kosten an für Wundpflegematerial, das in der Apotheke gekauft werden muss. Auf Vorlage der Bescheinigung der Apotheke erstatten wir 50 % der Kosten für Produkte zur Wundpflege, die in den ersten 3 Monaten nach der Entlassung benötigt werden, bis zu 100 € pro Jahr.

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Zusätzliche Dienste

Einen Überblick aller Leistungen und Erstattungen unserer Zusätzlichen Dienste finden Sie in der Rubrik Verwandte Themen unter „Leistungen“.