Dentalia Up zahlt keine Pauschale, sondern die Erstattung richtet sich nach den Kosten, die auf der Pflegebescheinigung aufgeführt sind. Die Erstattungshöhe ist abhängig von der Leistung und vom Anschlussjahr:

 

Leistung Anschlussjahr
  1. Jahr

2. Jahr

3. Jahr

4. – 9. Jahr

Ab dem

10. Jahr

Vorsorgende und

heilende Pflege

(jährliche Höchstgrenze)

350,00 € 650,00 € 1.250,00 € 1.250,00 € 1.250,00 €

Kieferorthopädie

(einmalige Höchstgrenze)

350,00 €* 650,00 € 1.050,00 € 1.800,00 € 2.200,00 €

Implantate,

Prothesen,

Parodontologie (zweijährige Höchstgrenze)

350,00 €* 650,00 € 1.050,00 € 1.400,00 € 2.200,00 €
Krebs 4.000,00 € pro Versicherten
Unfall 4.000,00 € pro Unfall

* im Falle einer erlaubten Abweichung der Wartezeit

logo

Die Erstattung erfolgt nach der Auszahlung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer Kostenbeteiligung im Rahmen eines anderen Versicherungsvertrages. Die jeweiligen jährlichen Höchstgrenzen beginnen jeweils am Jahrestag des Vertragsabschlusses und daher nicht am 1. Januar des Kalenderjahres.

Nicht nur in Belgien

Eine Erstattung seitens Dentalia Up ist auch möglich, wenn Sie sich von einem lizenzierten Zahnarzt in einem der 4 an Belgien angrenzenden Nachbarländer (Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Niederlande) behandeln lassen.

Mitglied werden

Sie können die Versicherung Dentalia Up abschließen, insofern Sie mit der Beitragszahlung für die Zusätzlichen Dienste in Ordnung sind. Die Altershöchstgrenze für den Anschluss liegt bei 65 Jahren. Ein medizinischer Fragebogen wird dabei nicht verlangt. 

logo

Sie müssen ebenfalls die Personen anschließen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung zu Ihren Lasten eingetragen sind, es sei denn, diese sind bereits durch eine gleichwertige Versicherung gedeckt.

Antrag

Wenn Sie sich Dentalia Up anschließen möchten, müssen Sie einen „Antrag auf Mitgliedschaft oder Wechsel des Produktes“ ausfüllen. Diesen finden Sie im Downloadbereich unserer Website. Sind Sie im Online Büro registriert, können Sie das Dokument dort auch mit Ihren Daten vorausgefüllt herunterladen. Gerne beraten wir Sie aber auch in unseren Geschäftsstellen und sind Ihnen beim Ausfüllen der Dokumente behilflich. 

 

Ihr neugeborenes oder adoptiertes Kind können Sie mittels eines neuen „Antrag auf Mitgliedschaft oder Wechsel des Produktes“ eintragen.

Wartezeit

Bevor Sie Leistungen von Dentalia Up in Anspruch nehmen können, haben Sie eine Wartezeit von 6 Monaten für die heilende Zahnpflege bzw. 12 Monate für Prothesen, Implantate, Parodontologie und kieferorthopädische Behandlungen. Diese Wartezeit beginnt ab dem 1. Anschlusstag.

 

Für vorsorgende Pflege, bei Unfällen und bei einer Krebserkrankung gibt es keine Wartezeit.

 

Unter gewissen Bedingungen kann die Wartezeit aufgehoben werden:

  • Neue Versicherte werden von der Wartezeit befreit, falls sie belegen können, dass sie bis zum Tag der Eintragung in Dentalia Up seit mindestens 6 Monaten (bzw. 12 Monaten) bei einer gleichwertigen Zahnpflegeversicherung angeschlossen waren.
  • Neugeborene und adoptierte Kinder (unter 3 Jahre) werden beim Anschluss an Dentalia Up automatisch ohne Wartezeit aufgenommen, insofern die Wartezeit der Eltern beendet ist. 

Leistungen

Die beschriebenen Erstattungen gelten unter Berücksichtigung der oben vermerkten jährlichen Höchstgrenzen.

 

Vorauszahlungen oder Vorschüsse werden nicht erstattet, solange die ärztliche Behandlung nicht durchgeführt wurde.

Vorsorgende Zahnpflege

Die vorsorgende Pflege zielt darauf ab, mögliche Zahnprobleme zu erkennen, bevor diese schlimmer werden. Für diese Erstattungen gilt keine Wartezeit. Dentalia Up erstattet 100 % der Kosten (bis maximal 200 % Honorarzuschläge) für:

  • Munduntersuchungen
  • Parodontale Untersuchungen (DPSI-Test)
  • Zahnsteinentfernung
  • Prophylaktische Reinigung
  • Versiegelung von Rissen und Löchern
  • Konsultationen

Heilende Zahnpflege

Die heilende Zahnpflege beinhaltet dringende oder nicht dringende Behandlungen, die die Mundgesundheit verbessern. Dentalia Up erstattet 50 % oder 80 % der Kosten für:

  • Zähne ziehen
  • Zahnerhaltende Maßnahmen
  • Röntgen von Zähnen
  • Kleine Kieferchirurgie
  • Zuschläge für dringende technische Leistungen

Parodontologie

Parodontologie bezieht sich auf Erkrankungen oder Leiden des Zahnfleisches, der Bänder und der Zahnhöhlen. Dentalia Up erstattet 50 % oder 80 % der Kosten für parodontologische Behandlungen.

Zahnprothesen und Implantate

Zahnprothesen und -implantate sind Hilfsmittel, die verwendet werden, um einen oder mehrere Zähne zu ersetzen. Dentalia Up erstattet 50 % oder 80 % der Kosten für Zahnprothesen und Implantate.

logo

Um die höchstmögliche Erstattung (von 80 % anstelle von 50 %) seitens Dentalia Up zu erhalten, muss Ihnen im vorigen Kalenderjahr eine Leistung für Zahnpflege erstattet worden sein. Während des ersten Anschlussjahres beträgt der Prozentsatz der Erstattung für heilende Zahnpflege 80 % des Betrages zu Lasten des Patienten.

Kieferorthopädie

Dabei handelt es sich um eine Spezialisierung der Zahnmedizin, die sich mit der Korrektur von Zahnfehlstellungen befasst. Eine kieferorthopädische Behandlung wird Kindern oft empfohlen und kann Probleme korrigieren, wie vorstehende oder überlappende Zähne oder Fehlstellungen des Kiefers. Dentalia Up erstattet 60 % der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen.

logo

Eine Erstattung für kieferorthopädische Behandlungen ist nur möglich, wenn auch eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen ist.

Zusätzliche Garantie bei einer Krebserkrankung

Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Absicherung für den Fall einer Krebserkrankung. Dentalia Up erstattet 100 % der Kosten für zahnärztliche Behandlungen, die im Zusammenhang mit der diagnostizierten Krebserkrankung stehen, bis zu 4.000 € pro Versicherten. Für diese Zusatzdeckung gilt keine Wartezeit, der Behandlungsplan muss jedoch vom Medizinischen Berater von MLOZ Insurance genehmigt werden.

Zusätzliche Garantie bei Unfall

Dentalia Up erstattet 100 % der Zahnpflegekosten, die aufgrund eines Unfalls entstanden sind, bis zu 4.000 € pro Unfall. Für diese Garantie gilt keine Wartezeit, der Behandlungsplan muss jedoch vom Medizinischen Berater von MLOZ Insurance genehmigt werden.

Monatliche Prämien

 

Alter Normale Prämie Erhöhte Prämien, je nach Alter zum Zeitpunkt der Eintragung 
   

40 bis 44 Jahre

+ 35 %

45 bis 59 Jahre

+ 50 %

60 bis 64 Jahre

+ 70 %

0 – 3

kostenlos

     
4 – 6 3,91 €      
7 – 19 7,59 €      
20 – 34 8,67 €      
35 – 44 11,80 € 15,93 €    
45 – 64 16,61 € 22,42 € 24,92 € 28,24 €

65 Jahre und älter

17,75 € 23,96 € 26,63 € 30,18 €

 

  • Wie erhalte ich eine Erstattung durch Dentalia?

    Für eine Erstattung muss der Zahnarzt den Antrag auf Erstattung Dentalia ausfüllen. Fügen Sie diesem Antrag die Pflegebescheinigung bei und eine Honorarabrechnung, falls die Leistungen nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

     

    Den Antrag Auf Erstattung finden Sie auf unserer Website im Footer unter Dokumente downloaden > Erstattungen oder mit Ihren Daten vorausgefüllt im Online Büro.

logo

Die Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Sie stellen keine Anspruchsberechtigung dar. Für die Rechte und Pflichten der Versicherten ist ausschließlich die Satzung der VaG MLOZ Insurance maßgebend.

logo

Freie Krankenkasse, Gesellschaftssitz: 4760 Büllingen, Hauptstraße 2

Versicherungsvertreter Nr. AfK 5004c für die VaG MLOZ Insurance, anerkannt vom Aufsichtsamt für die Krankenkassen und für die Landesbünde der Krankenkassen unter der Kodenummer AfK 750/01 für die Zweige 2 und 18. 

Gesellschaftssitz: 1070 Brüssel – Route de Lennik 788 A – Belgien
Unternehmensnummer: 422.189.629

Die Freie Krankenkasse bietet diese Versicherung im Auftrag der VaG MLOZ Insurance an.