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Hospitalia als Basisschutz

  • Erstattung der Kosten bis zu 25.000,00 € pro Jahr
  • Erstattung der Pflegekosten bis zu 30 Tage vor und 90 Tage nach Ihrem Krankenhausaufenthalt
  • Erstattung ab dem 1. Tag Ihrer Hospitalisierung
  • Erstattung ebenfalls für Aufenthalt in der Tagesklinik
  • Bis zu 7.000,00 € pro Jahr für ambulante Pflegekosten im Falle einer schweren Krankheit (Option Garantie schwere Krankheiten)

 

Hospitalia-Mitglied werden

Alle Leistungen

Anzahlung

Erstattung der gesetzlichen Anzahlung frühestens zu Beginn des entsprechenden Krankenhausaufenthaltes.

Krankenhausaufenthalt in Belgien: Erstattung nach Zimmerwahl

Mitgliedern des Basisschutzes Hospitalia empfehlen wir die Wahl eines Zwei- oder Mehrbettzimmers während Ihres Krankenhausaufenthalts, um eine höchstmögliche Erstattung der Kosten zu garantieren. Dennoch sieht Hospitalia ebenfalls einige Kostenbeteiligungen bei Wahl eines Einzelzimmers vor:

 

bed pictogram freie Einzelzimmer

bed pictogram freie bed pictogram freie Zwei- oder Mehrbettzimmer

Übersicht der Leistungen nach Zimmerwahl

Franchise

bed pictogram freie: 150,00 € Eigenbeteiligung in einem Krankenhaus, welches in der Liste der Krankenhäuser (siehe unten) aufgeführt ist, die mehr als 200 % Honorarzuschläge berechnen

bed pictogram freiebed pictogram freie: keine Eigenbeteiligung

Zimmerkosten

bed pictogram freie: gesetzliche Eigenbeteiligung sowie Zimmerzuschläge bis zu 80,00 € pro Tag

bed pictogram freiebed pictogram freie: gesetzliche Eigenbeteiligung, keine Berechnung von Zimmerzuschlägen

Honorare

bed pictogram freie: gesetzliche Eigenbeteiligung sowie Honorarzuschläge bis zu 100 % des gesetzlich vorgesehenen Tarifs

bed pictogram freiebed pictogram freie: gesetzliche Eigenbeteiligung, keine Berechnung von Honorarzuschlägen

 

warning pictogram freie Keine Erstattung für Honorare ohne Beteiligung der gesetzlichen Versicherung sowie für ästhetische Honorare oder refraktive Eingriffe.

Medikamente

Vollständige Erstattung, falls Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung, sonst je nach Zimmerwahl:

bed pictogram freie: bis zu 1.200,00 €* pro Aufenthalt

bed pictogram freiebed pictogram freie: vollständig

 

warning pictogram freie Keine Erstattung für parapharmazeutische Produkte wie Verbandsmaterial, Bandagen usw.

Implantate, Prothesen, nicht implantierbares Material

Vollständige Erstattung, falls Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung, sonst je nach Zimmerwahl:

bed pictogram freie: 50 % bis zu 1.250,00 €

bed pictogram freiebed pictogram freie: bis zu 2.500,00 €

 

warning pictogram freie Andere Lieferungen: Kosten, die gesetzlich zu Lasten des Versicherten sind, werden begrenzt auf 100 % des gesetzlich vorgesehenen Tarifs erstattet. Keine Kostenbeteiligung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung keine Erstattung vorsieht.

Stützstrümpfe

bed pictogram freie: 50 % des berechneten Preises

bed pictogram freiebed pictogram freie: vollständig

Aufenthaltskosten weiterer Personen

Begleitkosten der Eltern (für Kinder unter 19 Jahre):

bed pictogram freie: bis zu 25,00 € pro Tag

bed pictogram freiebed pictogram freie: vollständig

 

warning pictogram freie Keine Erstattung für Aufenthalte in einem angegliederten Pflegehotel

 

Organspenderkosten: Erstattung der Aufenthaltskosten des freiwilligen Organspenders während des Krankenhausaufenthaltes des Empfängers.

Dringende Transporte zum Krankenhaus (100-Dienst)

500,00 € pro Jahr

Zusätzliche Unterstützung

  • Nächtliche Krankenwache nach einem Tagesaufenthalt
  • Betreuung Ihres Kindes zwischen 3 Monaten und 14 Jahren:
    • Bei Krankenhausaufenthalt länger als 2 Tage
    • Bis zu 3 Kinder maximal 10 Stunden pro Tag (begrenzt auf 3-5 Werktage je nach Hospitalisierungsgrund)

 

Setzen Sie sich mit der Unterstützungszentrale von MLOZ Insurance in Verbindung unter 02 560 47 88.

* In bestimmten Fällen, je nach Schwere der medizinischen Situation und der Höhe der Eigenbeteiligung, kann eine zusätzliche Pauschalerstattung höchstens 1x pro Jahr ausgezahlt werden.

Erstattung der Leistungen vor und nach einem Krankenhausaufenthalt

Die Erstattungen gelten ausschließlich für belgische Leistungen.

Während 30 Tagen vor dem Aufenthalt:

  • Gesetzliche Eigenanteile der Pflege- und Honorarkosten
  • Honorarzuschläge (bis zu 100 % des gesetzlichen Tarifs)
  • Notaufnahme: Gesetzliche Eigenanteile sowie Honorarzuschläge (bis zu 100 % des gesetzlichen Tarifs)
  • Alle Eigenanteile erstattbarer Medikamente

Während 90 Tagen nach dem Krankenhausaufenthalt:

  • Gesetzliche Eigenanteile der Pflege- und Honorarkosten
  • Honorarzuschläge (bis zu 100 % des gesetzlichen Tarifs)
  • Alle Eigenanteile erstattbarer Medikamente
  • Schienen auf ärztliche Verordnung bis zu 50,00 €
  • 20 Sitzungen: Kinesitherapie, Physiotherapie oder Rehabilitation für Herzpatienten

Genesungsaufenthalte in einer anerkannten belgischen Einrichtung:

7,50 € pro Tag während maximal 15 Tagen pro Jahr.

Andere Aufenthalte

Tagesaufenthalt

In Belgien entspricht die Erstattung für einen Tagesaufenthalt derjenigen für einen klassischen Krankenhausaufenthalt. Um unnötige Mehrkosten zu vermeiden, wählen Sie immer ein Zwei- oder Mehrbettzimmer.

Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik

Entspricht der Erstattung für klassische Krankenhausaufenthalte, jedoch begrenzt auf 20 Tage pro Jahr und keine Erstattung der Leistungen vor und nach dem Aufenthalt. Unsere Zusätzlichen Dienste sehen ebenfalls eine Erstattung bei Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik vor.

Aufenthalt in einem Rehabilitationszentrum

Entspricht der Erstattung für klassische Krankenhausaufenthalte, jedoch begrenzt auf 50 Tage pro Jahr und ohne Erstattung der Leistungen vor und nach dem Aufenthalt.

Krankenhausaufenthalt im Ausland

Hospitalia erstattet bis zu 200,00 € pro Tag für anfallende Kosten und dies zusätzlich zu einer eventuellen Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung und den Dienst “Dringende Pflege im Ausland”.

 

Die Erstattung ist für bestimmte Abteilungen (z.B. Psychiatrie) auf eine bestimmte Anzahl Tage begrenzt, so wie es für einen Krankenhausaufenthalt in Belgien vorgesehen ist.

 

warning pictogram freie Für Tagesaufenthalte im Ausland ist keine Erstattung vorgesehen

Geburt in einem Geburtshaus oder zu Hause

Hospitalia zahlt eine einmalige Pauschale von 300,00 € für die Kosten der Geburt (Aufenthaltskosten, Arzthonorare, …) sowie die Pflegekosten während 30 Tagen vor und 90 Tagen nach der Geburt.

 

Zusatz “Garantie schwere Krankheiten”

Beim Anschluss an Hospitalia haben Sie die Möglichkeit die „Garantie schwere Krankheiten“ abzuschließen. Dadurch erhalten Sie bei bestimmten schweren Erkrankungen eine zusätzliche Kostenübernahme für Leistungen, die nicht im Zusammenhang mit einem stationären Aufenthalt stehen. Dabei können bis zu 7.000,00 € pro Jahr erstattet werden.

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Gut zu wissen

Dieser freiwillige Zusatz ist sehr interessant, da die Prämien niedrig sind (zwischen 0,32 € und 2,34 € je nach Alter), die Leistungen jedoch hoch. Wenn Sie sich entscheiden, diese Option nicht abzuschließen, gilt die Wahl auch für Ihre Angehörigen. Wenn Sie sie später aktivieren möchten, können Sie dies nur bis zum Alter von 65 Jahren tun.

Monatliche Prämien

warning pictogram freie Die Garantie für schwere Krankheiten ist in den folgenden Prämien bereits inbegriffen.

 

Alter

Normale

Prämie

Erhöhte Prämien
(nur bei Eintragung nach dem 46. Lebensjahr)
Alter zum Zeitpunkt der Eintragung
 

Ohne Zuschlag

46-49

+ 5 %

50-54

+ 10 %

55-59

+ 50 %

60-70

+ 70 %

71-75

+ 80 %

Ab 76

+ 90 %

unter 18 4,43 €            
18 – 24 5,77 €            
25 – 49 12,46 € 13,03 €          
50 – 59 15,38 € 16,08 € 16,79 € 22,43 €      
ab 60 33,27 € 34,81 € 36,36 € 48,74 € 54,92 € 58,01 € 61,11 €
  • Wie erhalte ich eine Erstattung durch Hospitalia?

    Sie müssen einen Antrag auf Erstattung Hospitalia bei uns einreichen. Diesen erhalten Sie auf unserer Website im Footer unter Dokumente downloaden > Erstattungen, in unseren Geschäftsstellen oder vorausgefüllt im Online Büro. Dem Antrag müssen Sie die Krankhausrechnung oder deren Kopie beifügen.

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    Gut zu wissen

    Sie können bereits im Vorfeld eine Erstattung der Krankenhausanzahlung bei uns beantragen. Fügen Sie in diesem Fall dem Erstattungsantrag die Quittung der Anzahlung oder deren Kopie bei. Dies gilt nicht, wenn Sie eine Einschränkung haben – reichen Sie in diesem Fall den Antrag auf Erstattung erst bei Erhalt der Krankenhausrechnung ein. Die Erstattung der gesetzlichen Anzahlung an das Krankenkaus erfolgt jedoch frühstens zu Beginn des entsprechenden Krankenhausaufenthaltes.

  • Ich habe eine Einschränkung für ein bestehendes Leiden, was nun?

    Diese Einschränkung bezieht sich nur auf die Wahl eines Einzelzimmers und hat keine Auswirkung auf die Qualität der Pflege, Hospitalia Plus kommt ebenfalls für einen Krankenhausaufenthalt im Zusammenhang mit diesem Leiden auf. Sie sollten lediglich darauf achten, ein Zwei- oder Mehrbettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt in Bezug auf Ihr bestehendes Leiden zu wählen.

  • Welche Krankenhäuser berechnen mehr als 200 % Honorarzuschläge?

    Derzeit berechnen folgende Krankenhäuser Honorarzuschläge von mehr als 200 %. Falls Sie während Ihres Aufenthalts in einem dieser Krankenhäuser ein Einzelzimmer wählen, so wird vom Hospitalia-Erstattungsbetrag eine Franchise in Höhe von 150,00 € abgezogen:

     

    Ortschaft

    Name des Krankenhauses

    Aalst

    Hôpital d’Alost (Campus Alost, Campus Geraardsbergen & Campus Wetteren)

    Ath

    C.H. EpiCURA

    Baudour

    C.H. EpiCURA

    Bonheiden

    IMELDA Ziekenhuis

    Braine l’ Alleud

    CHIREC

    Brüssel

    • CHIREC (Basilique, Delta & Sainte-Anne Saint-Remi)
    • C.H.U. Brugmann (Site Paul Brien, Site Reine Astrid & Site Victor Horta)

    • Cliniques universitaires Saint-Luc
    • C.M.P. La Ramée
    • Hôpitaux Iris Sud (Baron Lambert, Bracops, Etterbeek-Ixelles & Molière)
    • Institut Jules Borlet

    Charleroi (Gosselies)

    Clinique Notre-Dame de Grâce

    Chimay

    Centre de Santé des Fagnes

    Hermalle-sous-Argenteau

    Clinique C.H.C Hermalle

    Hornu

    C.H. EpiCURA

    Gent

    UZ Gent

    La Louvière

    C.H.U. de Tivoli

    Lüttich

    Clinique C.H.C. MontLégia

    Mons

    C.H.U. Ambroise Pare

    Verviers (Heusy)

    Clinique C.H.C. Heusy

    Waremme

    Clinique C.H.C. Waremme

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Die Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Sie stellen keine Anspruchsberechtigung dar. Für die Rechte und Pflichten der Versicherten ist ausschließlich die Satzung der VaG MLOZ Insurance maßgebend.

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Freie Krankenkasse, Gesellschaftssitz: 4760 Büllingen, Hauptstraße 2

Versicherungsvertreter Nr. AfK 5004c für die VaG MLOZ Insurance, anerkannt vom Aufsichtsamt für die Krankenkassen und für die Landesbünde der Krankenkassen unter der Kodenummer AfK 750/01 für die Zweige 2 und 18. 

Gesellschaftssitz: 1070 Brüssel – Route de Lennik 788 A – Belgien
Unternehmensnummer: 422.189.629

Die Freie Krankenkasse bietet diese Versicherung im Auftrag der VaG MLOZ Insurance an.