Hospitalia Plus als umfassenden Schutz
- Erstattung ohne jährliche Höchstgrenze
- Hohe Erstattung der Zimmer- und Honorarzuschläge bei Wahl eines Einzelzimmers
- Erstattung der Pflegekosten bis zu 60 Tage vor und 180 Tage nach Ihrem Krankenhausaufenthalt
- 40 Stunden zusätzliche Unterstützung durch Hospitalia Assist.
- Bis zu 7.000,00 € pro Jahr für ambulante Pflegekosten im Falle einer schweren Krankheit (Option Garantie schwere Krankheiten)
Alle Leistungen
Anzahlung
Erstattung der gesetzlichen Anzahlung frühestens zu Beginn des entsprechenden Krankenhausaufenthaltes.
Krankenhausaufenthalt in Belgien: Erstattung nach Zimmerwahl
Hospitalia Plus bietet Ihnen die bestmögliche Deckung bei einem Krankenhausaufenthalt im Einzelzimmer – für bestimmte Leistungen sind jedoch Höchstgrenzen vorgesehen. Im Folgenden sehen Sie die Unterschiede zwischen der Wahl eines Einzel- oder Mehrbettzimmers:
Einzelzimmer
Zwei- oder Mehrbettzimmer
Übersicht der Leistungen nach Zimmerwahl |
---|
Franchise: 150,00 € Eigenbeteiligung in einem Krankenhaus, welches in der Liste der Krankenhäuser (siehe unten) aufgeführt ist, die mehr als 200 % Honorarzuschläge berechnen : keine Eigenbeteiligung |
Zimmerkosten: gesetzliche Eigenbeteiligung sowie Zimmerzuschläge bis zu 125,00 € pro Tag : gesetzliche Eigenbeteiligung, keine Berechnung von Zimmerzuschlägen |
Honorare: gesetzliche Eigenbeteiligung sowie Honorarzuschläge bis zu 300 % des gesetzlich vorgesehenen Tarifs : gesetzliche Eigenbeteiligung, keine Berechnung von Honorarzuschlägen
Erstattung von weiteren Honoraren, die gesetzlich nicht erstattet werden, bis zu 1.000,00 € pro Aufenthalt.
Keine Erstattung für Honorare ohne Beteiligung der gesetzlichen Versicherung sowie für ästhetische oder refraktive Eingriffe. |
MedikamenteVollständige Erstattung, falls Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung, sonst je nach Zimmerwahl: : bis zu 1.200,00 €* pro Aufenthalt : vollständig
Parapharmazeutische Produkte wie Verbandsmaterial, Bandagen usw. werden bis zu 250,00 € pro Aufenthalt erstattet. |
Implantate, Prothesen, nicht implantierbares MaterialVollständige Erstattung, falls Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung, sonst bis zu 5.000,00 € pro Aufenthalt.
Andere Lieferungen: Vollständige Erstattung der gesetzlichen Eigenanteile sowie Kostenzuschläge bis zu 300 % des gesetzlich vorgesehenen Tarifs. Wenn keine gesetzliche Kostenbeteiligung vorgesehen ist, werden die Kosten vollständig erstattet. |
StützstrümpfeVollständige Erstattung |
Aufenthaltskosten weiterer Personen
Organspenderkosten: Erstattung der Aufenthaltskosten des freiwilligen Organspenders während des Krankenhausaufenthaltes des Empfängers. |
Neonatale Pflege20,00 € pro Tag, maximal 7 Tage nach Krankenhausentlassung |
Dringende Transporte zum Krankenhaus (100-Dienst)500,00 € pro Jahr |
Zusätzliche UnterstützungHospitalia Assist: Bis zu 40 Stunden (begrenzt auf 1.000,00 € pro Jahr) zusätzliche Hilfe auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten:
Während eines Aufenthalts:
Nach einem Aufenthalt oder bedingt durch eine schwere Krankheit:
Setzen Sie sich mit der Unterstützungszentrale von MLOZ Insurance in Verbindung unter 02 560 47 88. |
* In bestimmten Fällen, je nach Schwere der medizinischen Situation und der Höhe der Eigenbeteiligung, kann eine zusätzliche Pauschalerstattung höchstens 1x pro Jahr ausgezahlt werden.
Erstattung der Leistungen vor und nach einem Krankenhausaufenthalt
Die Erstattungen gelten ausschließlich für belgische Leistungen.
Während 60 Tagen vor dem Aufenthalt:
- Gesetzliche Eigenanteile der Pflege- und Honorarkosten
- Honorarzuschläge (bis zu 100 % des gesetzlichen Tarifs)
- Notaufnahme: Gesetzliche Eigenanteile sowie Honorarzuschläge (bis zu 100 % des gesetzlichen Tarifs)
- Alle Eigenanteile erstattbarer Medikamente
Während 180 Tagen nach dem Krankenhausaufenthalt:
- Gesetzliche Eigenanteile der Pflege- und Honorarkosten
- Honorarzuschläge (bis zu 100 % des gesetzlichen Tarifs)
- Alle Eigenanteile erstattbarer Medikamente
- Schienen auf ärztliche Verordnung bis zu 50,00 €
- 45 Sitzungen: Kinesitherapie, Physiotherapie oder Rehabilitation für Herzpatienten
Genesungsaufenthalte in einer anerkannten belgischen Einrichtung:
15,00 € pro Tag während maximal 15 Tagen pro Jahr, wenn der Aufenthalt innerhalb von 14 Tagen nach der Krankenhausentlassung beginnt.
Andere Aufenthalte
Tagesaufenthalt
Im Einzelzimmer werden Zimmerzuschläge bis zu 80 € pro Tag sowie 100 % der Honorarzuschläge erstattet. Wir empfehlen Ihnen daher, immer ein Zwei- oder Mehrbettzimmer zu wählen.
Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik
Entspricht der Erstattung für klassische Krankenhausaufenthalte, jedoch begrenzt auf 50 Tage pro Jahr und keine Erstattung der Leistungen vor und nach dem Aufenthalt. Unsere Zusätzlichen Dienste sehen ebenfalls eine Erstattung bei Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik vor.
Aufenthalt in einem Rehabilitationszentrum
Entspricht der Erstattung für klassische Krankenhausaufenthalte, ohne Aufenthaltsbegrenzung, jedoch ohne Erstattung der Leistungen vor und nach dem Aufenthalt.
Krankenhausaufenthalt im Ausland
Hospitalia Plus erstattet bis zu 360,00 € pro Tag für anfallende Kosten und dies zusätzlich zu einer eventuellen Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung und den Dienst “Dringende Pflege im Ausland”.
Die Erstattung ist für bestimmte Abteilungen (z.B. Psychiatrie) auf eine bestimmte Anzahl Tage begrenzt, so wie es für einen Krankenhausaufenthalt in Belgien vorgesehen ist.
Für Tagesaufenthalte im Ausland ist keine Erstattung vorgesehen
Geburt in einem Geburtshaus oder zu Hause
Hospitalia Plus zahlt eine einmalige Pauschale von 700,00 € für die Kosten der Geburt (Aufenthaltskosten, Arzthonorare, …) sowie die Pflegekosten während 60 Tagen vor und 180 Tagen nach der Geburt.
Zusatz “Garantie schwere Krankheiten”
Beim Anschluss an Hospitalia haben Sie die Möglichkeit die „Garantie schwere Krankheiten“ abzuschließen. Dadurch erhalten Sie bei bestimmten schweren Erkrankungen eine zusätzliche Kostenübernahme für Leistungen, die nicht im Zusammenhang mit einem stationären Aufenthalt stehen. Dabei können bis zu 7.000,00 € pro Jahr erstattet werden.
Gut zu wissen
Dieser freiwillige Zusatz ist sehr interessant, da die Prämien niedrig sind (zwischen 0,32 € und 2,34 € je nach Alter), die Leistungen jedoch hoch. Wenn Sie sich entscheiden, diese Option nicht abzuschließen, gilt die Wahl auch für Ihre Angehörigen. Wenn Sie sie später aktivieren möchten, können Sie dies nur bis zum Alter von 65 Jahren tun.
Monatliche Prämien
Die Garantie für schwere Krankheiten ist in den folgenden Prämien bereits inbegriffen.
Alter |
Normale Prämie |
Erhöhte Prämien (nur bei Eintragung nach dem 46. Lebensjahr) Alter zum Zeitpunkt der Eintragung |
|||
---|---|---|---|---|---|
Ohne Zuschlag |
46 – 49 + 5 % |
50 – 54 + 10 % |
55 – 59 + 50 % |
60 – 64 + 70 % |
|
unter 18 | 7,93 € | ||||
18 – 24 | 9,93 € | ||||
25 – 49 | 25,26 € | 26,47 € | |||
50 – 59 | 31,00 € | 32,48 € | 33,95 € | 45,74 € | |
ab 60 | 55,92 € | 58,59 € | 61,24 € | 82,61 € | 93,26 € |
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Wie erhalte ich eine Erstattung durch Hospitalia?
Sie müssen einen Antrag auf Erstattung Hospitalia bei uns einreichen. Diesen erhalten Sie auf unserer Website im Footer unter Dokumente downloaden > Erstattungen, in unseren Geschäftsstellen oder vorausgefüllt im Online Büro. Dem Antrag müssen Sie die Krankhausrechnung oder deren Kopie beifügen.
Gut zu wissen
Sie können bereits im Vorfeld eine Erstattung der Krankenhausanzahlung bei uns beantragen. Fügen Sie in diesem Fall dem Erstattungsantrag die Quittung der Anzahlung oder deren Kopie bei. Dies gilt nicht, wenn Sie eine Einschränkung haben – reichen Sie in diesem Fall den Antrag auf Erstattung erst bei Erhalt der Krankenhausrechnung ein. Die Erstattung der gesetzlichen Anzahlung an das Krankenkaus erfolgt jedoch frühstens zu Beginn des entsprechenden Krankenhausaufenthaltes.
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Ich habe eine Einschränkung für ein bestehendes Leiden, was nun?
Diese Einschränkung bezieht sich nur auf die Wahl eines Einzelzimmers und hat keine Auswirkung auf die Qualität der Pflege, Hospitalia Plus kommt ebenfalls für einen Krankenhausaufenthalt im Zusammenhang mit diesem Leiden auf. Sie sollten lediglich darauf achten, ein Zwei- oder Mehrbettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt in Bezug auf Ihr bestehendes Leiden zu wählen.
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Welche Krankenhäuser berechnen mehr als 200 % Honorarzuschläge?
Derzeit berechnen folgende Krankenhäuser Honorarzuschläge von mehr als 200 %. Falls Sie während Ihres Aufenthalts in einem dieser Krankenhäuser ein Einzelzimmer wählen, so wird vom Hospitalia-Erstattungsbetrag eine Franchise in Höhe von 150,00 € abgezogen:
Ortschaft
Name des Krankenhauses Aalst
Hôpital d’Alost (Campus Alost, Campus Geraardsbergen & Campus Wetteren)
Ath
C.H. EpiCURA
Baudour
C.H. EpiCURA
Bonheiden
IMELDA Ziekenhuis
Braine l’ Alleud
CHIREC
Brüssel
- CHIREC (Basilique, Delta & Sainte-Anne Saint-Remi)
-
C.H.U. Brugmann (Site Paul Brien, Site Reine Astrid & Site Victor Horta)
- Cliniques universitaires Saint-Luc
- C.M.P. La Ramée
- Hôpitaux Iris Sud (Baron Lambert, Bracops, Etterbeek-Ixelles & Molière)
-
Institut Jules Borlet
Charleroi (Gosselies)
Clinique Notre-Dame de Grâce
Chimay
Centre de Santé des Fagnes
Hermalle-sous-Argenteau
Clinique C.H.C Hermalle
Hornu
C.H. EpiCURA
Gent
UZ Gent
La Louvière
C.H.U. de Tivoli
Lüttich
Clinique C.H.C. MontLégia
Mons
C.H.U. Ambroise Pare
Verviers (Heusy)
Clinique C.H.C. Heusy
Waremme
Clinique C.H.C. Waremme
Die Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Sie stellen keine Anspruchsberechtigung dar. Für die Rechte und Pflichten der Versicherten ist ausschließlich die Satzung der VaG MLOZ Insurance maßgebend.
Freie Krankenkasse, Gesellschaftssitz: 4760 Büllingen, Hauptstraße 2
Versicherungsvertreter Nr. AfK 5004c für die VaG MLOZ Insurance, anerkannt vom Aufsichtsamt für die Krankenkassen und für die Landesbünde der Krankenkassen unter der Kodenummer AfK 750/01 für die Zweige 2 und 18.
Gesellschaftssitz: 1070 Brüssel – Route de Lennik 788 A – Belgien
Unternehmensnummer: 422.189.629
Die Freie Krankenkasse bietet diese Versicherung im Auftrag der VaG MLOZ Insurance an.
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