Neben dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung organisiert die Freie Krankenkasse die Zusätzlichen Dienste. Damit übernimmt unsere Krankenkasse Kosten, die nicht oder nur teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt sind.
Anschluss verpflichtend
Das Krankenkassengesetz vom 26. April 2010 sowie dessen Ausführungsbestimmungen verpflichten alle in Belgien gesetzlich versicherten Mitglieder (im Ausland wohnende GrenzgängerArbeitnehmer, die in einem anderen Land arbeiten als sie wohnen. inbegriffen), sich den Zusätzlichen Diensten ihrer Krankenkasse anzuschließen. Folgende Personen sind von der Anschlusspflicht befreit:
- Mitglieder, die aufgrund von erhöhten Kinderzulagen in der Kategorie „Einwohner” versichert sind;
- Pensionierte mit weniger als 1/3 Berufslaufbahn, die ausschließlich über diese Rente und über kein weiteres Einkommen verfügen.
Anschluss ohne Eintragung für die gesetzliche Krankenversicherung
Folgende Personen können sich den Zusätzlichen Diensten anschließen ohne Eintragung in die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung.:
- Personen, die in einer anderen belgischen Regelung für Gesundheitspflege eingetragen sind (SNCB, OSSOM, HKIV, CSPM);
- Personen, die über eine europäische oder internationale Institution mit Sitz in Belgien versichert sind, welche eine Kostenübernahme für die Gesundheitsleistungen vorsieht;
- Personen, die infolge eines Auslandseinsatzes im Auftrag der belgischen Regierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr unterworfen sind.
Wartezeit
Falls nicht näher angegeben, wird das Anrecht auf Erstattungen nach einer Mitgliedschaft von 6 Monaten eröffnet. Die Wartezeit entfällt, falls sie bereits bei einer früheren Krankenkasse für einen gleichwertigen Dienst erfüllt wurde.
Beitrag
Der Beitrag liegt bei 12,00 € pro Monat. Mitversicherte Personen müssen keinen Beitrag zahlen. Die Zahlung der Beiträge erfolgt zu Beginn jedes Trimesters (36,00 € pro Trimester).
SEPA-Mandat
Wir empfehlen die Unterzeichnung eines SEPA-Mandats. Somit können wir die Zahlung der Beiträge direkt bei Ihrer Bank anfragen. Dies bedeutet, dass Sie automatisch mit der Beitragszahlung in Ordnung bleiben, ohne an die Zahlung Ihrer Beiträge denken zu müssen. Das dafür vorgesehene Dokument finden Sie im Downloadbereich oder erhalten es in unseren Geschäftsstellen.
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Während der Öffnungszeiten versuchen wir Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen, sei es telefonisch oder per Mail. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie einen Termin buchen oder gewisse Angelegenheiten in Ihrem persönlichen Online Büro selbst einsehen, Dokumente drucken, Vignetten bestellen und vieles mehr.