-
Eltern werden
Geburt oder Adoption
- Geburts- oder Adoptionsprämie: 350,00 €
- Geburtsvorbereitungs- oder Rückbildungskurse: bis zu 50,00 €
- Babyfürsorge oder Förderung der motorischen Entwicklung (z.B. Babyschwimmen oder Babymassage): bis zu 50,00 € pro Jahr für die ersten beiden Lebensjahren
Behandlungen & Arzneimittel
- 100 % der Eigenanteile für Kinder bis 18 Jahre für ambulante medizinische und paramedizinische Behandlungen (Globale Medizinische AkteAkte, die durch den Hausarzt verwaltet und gesammelt wird. Sie bringt dem Patienten einige Vorteile: der Hausarzt erstellt eine einzige Akte, worin sämtliche medizinische Angaben enthalten sind: Impfungen, Resultate von Blutanalysen usw. Ziel ist eine bessere Verfolgung des gesundheitlichen Zustandes des Patienten und das Vermeiden unnötiger Untersuchungen. erforderlich) sowie für erstattbare Medikamente (außer Kat. D), nachdem diese 12,50 € pro Jahr übersteigen
- homöopathische Arzneimittel, die von einem Arzt verschrieben werden: 50 % der Kosten, bis zu 100,00 € pro Jahr
Vorsorge
- Hörtest bei Neugeborenen zur Früherkennung von Hörschäden: 15,00 €
- Vorsorgeimpfung zum Schutz gegen Infektionskrankheiten: bis zu 30,00 € pro Jahr
-
Heranwachsende Kinder
Ambulante Behandlungen
- 100 % der Eigenanteile für Kinder bis 18 Jahre für ambulante medizinische und paramedizinische Behandlungen (Globale Medizinische Akte erforderlich) sowie für erstattbare Medikamente (außer Kat. D), nachdem diese 12,50 € pro Jahr übersteigen
- IQ-Test, der im Hinblick auf den Bedarf einer logopädischen Behandlung durchgeführt wird: bis zu 50,00 €
- logopädische Behandlung: bis zu 3.000,00 € pro Jahr (15,00 € pro Sitzung, bis zu 200 Sitzungen pro Jahr), falls keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist
- Behandlung im Tomatiszentrum: bis zu 375,00 € pro Jahr (3,75 € pro Sitzung, bis zu 100 Sitzungen pro Jahr)
- ergotherapeutische Behandlung: 15,00 € pro Sitzung, ohne begrenzte Anzahl der Sitzungen pro Jahr
- psychomotorische Behandlung für Kinder bis 18 Jahre: 15,00 € pro Sitzung, ohne begrenzte Anzahl der Sitzungen pro Jahr
- Orthesen, die der Behebung von Fehlstellungen an Zehen und Füßen dienen: 50 % der Kosten, bis zu 80,00 € pro Orthese, alle 2 Jahre
- Gehörschutz auf Maß (durch einen Akustiker geliefert): 30,00 € alle 5 Jahre
- podologische Einlagen (von einem Posturologen oder Podologen geliefert): 50,00 € alle 2 Jahre (25,00 € pro Einlage, bis zu 2 Einlagen alle 2 Jahre)
- Osteopathie (D.O.), Chiropraktik (D.C.): 20,00 € pro Sitzung oder Akupunktur: 20,00 € pro Sitzung, bis zu 8 Sitzungen pro Jahr pro Behandlungsmethode
Psychologie
- psychologische Behandlung für Einzelsitzungen sowie für Paar- und Familientherapien: für die ersten 20 Sitzungen im KalenderjahrEin Kalenderjahr beginnt mit dem 1. Januar und endet mit dem 31. Dezember desselben Jahres. 20,00 € pro Sitzung, danach 15,00 € pro Sitzung
Erstattung gilt nicht für Behandlungen in einer Rehabilitationseinrichtung oder in einem bezuschussten
öffentlichen Zentrum.
Sehschwäche
- angepasstes Spezialgestell für Kinder bis 4 Jahre: bis zu 50,00 € pro Jahr
- Brillen oder Kontaktlinsen für Kinder bis 18 Jahre: bis zu 150,00 € pro Jahr, 25,00 € (DioptrieMaßeinheit der Brechkraft, dieser Begriff wird größtenteils in der Augenoptik eingesetzt. Eine Dioptrie ist die Brechkraft einer Linse mit 1m Brennweite (1 dpt = 1m). ≤ ± 4) oder 75,00 € (Dioptrie > ± 4) pro Glas oder Linse, bis zu 2 Gläser oder Linsen pro Jahr
- Erstmessung durch einen spezialisierten Funktional-Optometristen oder Orthoptisten: bis zu 30,00 €
- optometrisches Visualtraining durch einen spezialisierten Funktional-Optometristen oder Orthoptisten: bis zu 360,00 € pro Jahr (30,00 € pro Sitzung, bis zu 12 Sitzungen pro Jahr)
Kieferorthopädie
- kieferorthopädische Behandlung „erster Absicht“ für Kinder bis zum 9. Geburtstag: 250,00 €
(2 Teilzahlungen von je 125,00 €) parallel zur gesetzlichen Erstattung (Kodenummern 305933 und 305955) (Mitteilung vor dem 9. Geburtstag erforderlich) - kieferorthopädische Behandlung für Jugendliche: 800,00 € (2 Teilzahlungen von je 400,00 €) parallel zur gesetzlichen Erstattung (Kodenummern 305631 und 305675) (Mitteilung vor dem 15. Geburtstag erforderlich)
Arzneimittel
- 100 % der Eigenanteile für Kinder bis 18 Jahre für ambulante medizinische und paramedizinische Behandlungen (Globale Medizinische Akte erforderlich) sowie für erstattbare Medikamente (außer Kat. D), nachdem diese 12,50 € pro Jahr übersteigen
- Vorsorgeimpfung zum Schutz gegen Infektionskrankheiten: bis zu 30,00 € pro Jahr
- homöopathische Arzneimittel, die von einem Arzt verschrieben werden: 50 % der Kosten, bis zu 100,00 € pro Jahr
- Neurodermitis und Psoriasis (Schuppenflechte) bei Kindern bis 18 Jahre: Mittel für die tägliche Pflege zur Regeneration der Haut oder Mittel zur Linderung des Juckreizes (Bescheinigung erforderlich, dass die Erkrankung seit mind. 6 Monaten vorliegt): 100,00 € pro Jahr
Ernährungsberatung
- Ernährungsberatung durch eine(n) anerkannte(n) Ernährungsberater(in): 15,00 € pro Sitzung, ohne begrenzte Anzahl der Sitzungen pro Jahr
Hippotherapie
- Hippotherapie für Kinder mit Beeinträchtigung bis 18 Jahre: 15,00 € pro reittherapeutische oder pädagogische Einzelstunde, bis zu 20 Einheiten pro Jahr
Betreuung und Ferienaktivitäten
- Teilnahme an organisierten Ferienaktivitäten während der Schulferien: bis zu 100,00 € pro Jahr (5,00 € pro Tag, bis zu 20 Tage pro Jahr) für Kinder bis 18 Jahre sowie für die ehrenamtlichen Animatoren dieser Aktivitäten bis 25 Jahre
- Ferienaufenthalte, für Personen mit einer Behinderung: 12,50 € pro Tag
- Betreuung von kranken Kindern bis 12 Jahre: bis zu 1.500,00 € pro Jahr (5,00 € pro Stunde, bis zu 300 Stunden pro Jahr)
-
Für alle, jederzeit
Psychologie
- psychologische Behandlungen für Einzelsitzungen sowie für Paar- und Familientherapien: für die ersten 8 Sitzungen im Kalenderjahr 20,00 € pro Sitzung, danach 15,00 € für jede weitere Sitzung
Erstattung gilt nicht für Behandlungen in einer Rehabilitationseinrichtung oder in einem bezuschussten öffentlichen Zentrum.
Ambulante Behandlungen
- posturologische Behandlung: bis zu 24,00 € pro Jahr (12,00 € pro Behandlung, bis zu 2 Behandlungen pro Jahr)
- Gehörschutz auf Maß (durch einen Akustiker geliefert): 30,00 € alle 5 Jahre
- ergotherapeutische Behandlung: 15,00 € pro Sitzung, ohne begrenzte Anzahl der Sitzungen pro Jahr
- neuropsychologischer Test durch einen selbstständigen Neuropsychologen: bis zu 50,00 €, falls keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist
- ambulantes Schlaflabor: 50 % der Kosten, bis zu 20,00 € pro Jahr
- orthopädisches Material, das in der Notaufnahme oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt verschrieben wurde: bis zu 100,00 € pro Jahr
Gesunde Füße
- medizinische Fußpflege: bis zu 56,00 € pro Jahr bzw. 80,00 € pro Jahr für Versicherte mit VorzugstarifAnrecht auf eine höhere Rückerstattung der Kosten für Gesundheitspflege. Um von diesem System profitieren zu können, darf das jährliche Einkommen der Person einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. (7,00 € bzw. 10,00 € pro Behandlung, bis zu 8 Behandlungen pro Jahr)
- podologische Behandlung: bis zu 72,00 € pro Jahr (12,00 € pro Behandlung, bis zu 6 Behandlungen pro Jahr)
- podologische Einlagen (von einem Posturologen oder Podologen geliefert): bis zu 25,00 € pro Einlage, bis zu 2 Einlagen, alle 2 Jahre
- Orthesen, die der Behebung von Fehlstellungen an Zehen und Füßen dienen: 50 % der Kosten, bis zu 80,00 € pro Orthese, alle 2 Jahre
Zahnpflege
- feste Prothese oder ein Implantat (ungeachtet des Alters) oder herausnehmbare Prothese vor dem 50. Geburtstag: 175,00 €, alle 7 Jahre
Sehschwäche
- Brille oder Kontaktlinsen (ab 18 Jahre): Erstattung bis zu 175,00 € alle 4 Jahre, Gleitsichtbrille (ab 18 Jahre) bis zu 175,00 € alle 4 Jahre, die Erstattungen können nicht miteinander kumuliert oder ergänzt werden
- Augenprothese: bis zu 250,00 € pro Jahr
- refraktive Laser-OP: bis zu 500,00 €, (250,00 € pro Eingriff, bis zu 2 Eingriffe)
- operatives Einsetzen von Linsen: bis zu 500,00 €, (250,00 € pro Eingriff, bis zu 2 Eingriffe)
- notwendiger ambulanter Augeneingriff (z.B. Hornhauttransplantation) durch einen Facharzt außerhalb eines Krankenhaus- oder Tagesaufenthaltes, falls keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist: 50 % der Kosten, bis zu 1.000,00 € pro Eingriff
- Erstmessung durch einen spezialisierten Funktional-Optometristen oder Orthoptisten: bis zu 30,00 €
- optometrisches Visualtraining durch einen spezialisierten Funktional-Optometristen oder Orthoptisten: bis zu 360,00 € pro Jahr (30,00 € pro Sitzung, bis zu 12 Sitzungen pro Jahr)
Alternative Therapien
- Osteopathie (D.O.): 20,00 € pro Sitzung, bis zu 8 Sitzungen im Jahr
- Chiropraktik (D.C.): 20,00 € pro Sitzung, bis zu 8 Sitzungen im Jahr
- Akupunktur: 20,00 € pro Sitzung, bis zu 8 Sitzungen im Jahr
- homöopathische Arzneimittel, die von einem Arzt verschrieben werden: 50 % der Kosten, bis zu 100,00 € pro Jahr
- Mindfulness- oder Achtsamkeitstraining unter Anleitung einer ausgebildeten Fachkraft: 100,00 €
Erste-Hilfe-Kurse
- Erste-Hilfe-Kurse und Reanimationskurse, die vom Belgischen Roten Kreuz oder von der VoG „Retten macht Schule“ organisiert werden: 100 % der Teilnahmegebühren
Dringende Pflege im Ausland
- ambulante Behandlungen während eines zeitweiligen Aufenthalts: 75 % des Rechnungsbetrags, auf Vorlage der Rechnungen und Zahlungsbelege
- plötzlicher Krankenhausaufenthalt: vollständige Erstattung während der ersten 15 Tage (Verlängerung, falls nach dieser Frist kein Rücktransport möglich ist)
Prävention und Gesundheitsförderung
- Vorsorgeimpfung zum Schutz gegen Infektionskrankheiten: bis zu 30,00 € pro Jahr
- spezifische Immuntherapie bei Allergien gegen Milben, Gräser- und Birkenpollen: bis zu 1.125,00 € in 3 Jahren (75 % der Impfkosten, bis zu 375,00 € pro Jahr, während max. 3 aufeinanderfolgenden Jahren)
- Knochendichtemessung (Osteodensitometrie) zur Früherkennung von Osteoporose: bis zu 35,00 €, alle 2 Jahre
- ärztlich verschriebene Verhütungsmittel, Präservative, verschreibungspflichtige Medikamente zur Behandlung von Endometriose, Verhütungs-Apps oder Teststreifen für einen Zykluscomputer: bis zu 60,00 € pro Jahr oder bis zu 180,00 € jedes 3. Kalenderjahr für Langzeitverhütungsmittel und -methoden (Spirale, Stäbchen oder Kurs „Sensiplan“)
- Ernährungsberatung durch einen anerkannten Ernährungsberater: 15,00 € pro Sitzung, ohne begrenzte Anzahl der Sitzungen pro Jahr
Digitalisierte Versorgung
- Gesundheits-Apps, die auf der Plattform mHealthBelgium aufgelistet sind und durch einen Arzt verordnet wurden: 20,00 € pro Jahr
- Aphasie-App, begleitet von einem Logopäden: 75 % der Kosten während der ersten 3 Monate, bis zu 400,00 €
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Chronische/Schwere Krankheit
Viele Diabetespatienten können das Testmaterial zur Selbstkontrolle ihres Blutzuckerspiegels kostenlos durch die gesetzliche Krankenversicherung erhalten.
Diabetiker
- Testmaterial zur Selbstkontrolle oder Nadeln zur Insulininjektion: 50 % der Kosten, bis zu 480,00 € pro Jahr (bis zu 120,00 € pro Quartal)
- Ankauf eines Blutzuckermessgerätes: bis zu 75,00 €, alle 5 Jahre (ärztliche Verordnung und Rechnung erforderlich)
Fußreflexzonenmassage
- Fußreflexzonenmassage für Personen, die an einer schweren Krankheit leiden: bis zu 120,00 € pro Jahr (15,00 € pro Behandlung, bis zu 8 Behandlungen pro Jahr)
Perücke
- Ankauf einer Perücke, die aus medizinischen Gründen notwendig ist: 75 % der Kosten, bis zu 180,00 €, alle 2 Jahre (ärztliche Verordnung und Rechnung erforderlich), falls keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist
Herzsportgruppe
- begleitete Herzsportgruppe für Mitglieder mit einer Herzerkrankung: 50 % der Teilnahmegebühren, bis zu 50,00 € pro Jahr
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Besondere Lebenslagen
Rettungstransport
- Einsatz des 112-Dienstes: vollständige Rückerstattung des berechneten Betrags gemäß den entsprechenden Tarifen (gilt nicht bei anschließendem Tages- oder Krankenhausaufenthalt)
- Krankenwagen (bei dringender Verlegung aus medizinischen Gründen): vollständige Rückerstattung des berechneten Betrags gemäß den entsprechenden Tarifen
- Rettungshubschrauber: vollständige Rückerstattung der Kosten
- Hilfeleistung der Feuerwehr beim Krankentransport: 75 % des berechneten Betrags
In diesen Fällen werden auch die Kosten für besonders ausgebildetes Begleitpersonal und die Kosten für medizinische Produkte übernommen.
Krankenwagenfahrten
- Krankenwagenfahrten im Rahmen einer stationären Behandlung oder Verlegungstransporte zwischen Krankenhäusern: 80 % des Rechnungsbetrags
- Krankenwagenfahrten im Rahmen einer ambulanten Behandlung bei einem Facharzt sowie „sitzende Transporte“ per Krankenwagen: 80 % des Rechnungsbetrags
Die Kostenerstattung für nicht dringende Krankenwagenfahrten ist begrenzt auf 2.000,00 € pro Jahr.
Krankentransport
- Fahrtkosten für Bus- und Bahnfahrten (2. Klasse): vollständige Erstattung
- private Fahrten: 0,15 € pro km, abzüglich eines Eigenanteils von 10,00 € (außer für den Transport von Muttermilch), die Erstattung gilt ausschließlich für Fahrten ab 150 km (Hin- und Rückweg)
- organisierte Fahrdienste: 0,15 € pro km, bis zu 50 % des Rechnungsbetrags
- Taxifahrten: 0,60 € pro km bzw. eine Pauschale von 6,00 € für Kurzfahrten bis zu 10 km
Die Kostenerstattung für Fahrten mit Privatwagen, öffentlichen Verkehrsmitteln, organisierten Fahrdiensten oder Taxi ist auf 200,00 € pro Jahr begrenzt. Für den Transport von Muttermilch ist eine jährliche Erstattung bis zu 400,00 € vorgesehen.
Verlust eines Menschen
- Unterstützung für die Beerdigungskosten: 150,00 €
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Aufenthalt in einer Einrichtung
Psychiatrische Abteilung
- Aufenthalt in einer psychiatrischen Abteilung: Erstattung der Eigenanteile bis zu 12,37 € pro Tag ab dem 16. und bis zum 90. Aufenthaltstag
Krankenhaus- und Genesungsaufenthalt
- Aufenthalt der Begleitperson in einem dem Krankenhaus angegliederten Haus: bis zu 600,00 € pro Jahr (20,00 € pro Tag, während 30 Tagen pro Jahr)
- Genesungsaufenthalt in einem anerkannten Kurhaus, begrenzt auf 28 Tage pro Jahr:
- nach einem stationären Krankenhausaufenthalt, einem chirurgischen Eingriff im Rahmen eines Tagesaufenthaltes oder einer Strahlen- oder Chemotherapie: bis zu 1400,00 € pro Jahr (50,00 € pro Tag)
- bei einer akuten und schlimmen Erkrankung, für die der Arzt eine Pflegenotwendigkeit bescheinigt: bis zu 980,00 € pro Jahr (35,00 € pro Tag)
- betreuende Begleitperson: bis zu 420,00 € pro Jahr (15,00 € pro Tag, bis zu 28 Tage pro Jahr)
Betreuung und Kurzaufenthalt für Senioren
- Betreuung in einem anerkannten Tageszentrum: bis zu 750,00 € pro Jahr bzw. bis zu 1.000,00 € pro Jahr für Versicherte mit Vorzugstarif (7,50 € pro Tag bzw. 10,00 € pro Tag, bis zu 100 Tage pro Jahr)
- begrenzter Kurzaufenthalt in einem anerkannten Pflegezentrum: bis zu 308,00 € pro Jahr bzw. bis zu 336,00 € pro Jahr für Versicherte mit Vorzugstarif (22,00 € pro Tag bzw. 24,00 € pro Tag, bis zu 14 Tage pro Jahr)
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Häusliche Pflege
Familien- und Haushaltshilfe
- Inanspruchnahme eines Familienhilfsdienstes oder des Haushaltshilfsdienstes eines ÖSHZ: bis zu 2.000,00 € pro Jahr (2,00 € pro Stunde, bis zu 1.000 Stunden pro Jahr)
Pflegematerial
- verschiedene Nebenkosten für Schwerpflegebedürftige (Pflegestufen A, B oder C): bis zu 1.800,00 € pro Jahr (bis zu 150,00 € pro Monat) für:
- Inkontinenzmaterial
- Pflegematerial
- Arzneimittel der Kategorie D
- Leihgebühren für technische Hilfsmittel
- Kosten für SOS-Hilfe oder Dienstleistungsschecks in Höhe von 3,00 € pro Stunde
- Familien- oder Haushaltshilfe in Höhe von 3,00 € pro Stunde (zzgl. zur normalen Erstattung in Höhe von 2,00 € pro Stunde)
- Blasenkatheter: bis zu 250,00 € pro Jahr
- Stoma-Material, das in einer Apotheke oder bei anerkannten Bandagisten erworben wird: 50 % der Kosten, bis zu 500,00 € pro Jahr
- Stuhlinkontinenzmaterial (infolge einer Darmerkrankung benötigt): 50 % der Kosten, bis zu 500,00 € pro Jahr
- Ankauf eines INR-Testgerätes zur Messung der Blutgerinnung: 50 % der Kosten, bis zu 500,00 €
- Testmaterial für die Nutzung eines Blutgerinnungstestgerätes: 50 % der Kosten, bis zu 100,00 € pro Jahr
- Unterhalt von Sauerstoffflaschen: bis zu 240,00 € pro Jahr (bis zu 20,00 € pro Monat)
- Leihgebühren für ein Hausnotrufgerät: bis zu 120,00 € pro Jahr (bis zu 10,00 € pro Monat)
- Krankenbetten des Roten Kreuzes: vollständige Erstattung der Leihgebühren während der ersten 3 Monate
- Hilfsmittel wie z.B. Krücken, Rollstühle, Inhaliergeräte usw. verleihen wir in unseren Geschäftsstellen (die ersten 3 Monate ohne Leihgebühr)
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Unterstützte Projekte
Ernährung
- ObesiVith, organisiert durch das Zentrum PhysioVith: 100,00 €
- Diätklinik in Sankt Vith für Adipositas-Patienten (ergänzend zu Ernährungsberatung):
- Kinesitherapie: 100,00 €
- Eigenanteile für Endokrinologie, Kardiologie, Blutabnahmen, Laktose- und Soja-Intoleranz-Suche: 100,00 €
- Obesitaszentrum in Eupen für Adipositas-Patienten (ergänzend zu Ernährungsberatung):
- Bewegungstherapie mit einem Kinesitherapeuten: 100,00 €
- Eigenanteile für Endokrinologie, Kardiologie, Blutabnahmen, Laktose- und Soja-Intoleranz-Suche: 100,00 €
Bewusst leben
- Tinnitus-Atemtraining nach Holl ®, organisiert durch die Freie Krankenkasse: 100,00 €
- Mindfulness- oder Achtsamkeitstraining unter Anleitung einer ausgebildeten Fachkraft: 100,00 €
Unterstützung für den Körper
- Trockensalzinhalation, organisiert durch das Zentrum SalSana: 100,00 €
- Ganzkörperkältetherapie, organisiert durch das Zentrum KryoSana: 100,00 €
- Bienenstocklufttherapie, organisiert durch Erwin Veithen in Möderscheid: 100,00 €
Bewegung für die Gesundheit
- Rückenschule, organisiert durch die Freie Krankenkasse: kostenlose Teilnahme
- Rückenschulen, organisiert von einem Kinesitherapeuten und/oder einer anderen speziell ausgebildeten Fachkraft: 100,00 €
- Wassergymnastik, organisiert durch das Zentrum AquaVith: 100,00 €
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